Testpflicht
Die Testpflicht im Handel, in der Gastronomie oder bei Kulturveranstaltungen entfällt.
Kontaktbeschränkungen
Es dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Genesene und Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt.
Schulen
Es findet für alle Schulen Präsenzunterricht in Klassenstärke statt. Die Testpflicht zweimal die Woche bleibt aber, die Maskenpflicht ebenfalls. Ausnahme: Der Sportunterricht.
Kitas
Rückkehr zum Normalbetrieb.
Hochschulen
Es können wieder Präsenzveranstaltungen angeboten werden, allerdings mit Test- und Maskenpflicht.
Private Feiern
Bei Geburtstags-, Hochzeit- und anderen Familienfeiern sowie bei Beerdigungen, sind 100 Gäste im Freien und 50 im Innern zugelassen. Auch hier zählen Genesene und Geimpfte nicht mit.
Alten- und Pflegeheime
Die Testpflicht für Besucher entfällt. Gemeinschaftsveranstaltungen sind im Gebäude mit 25 Personen, im Freien mit 50 Personen zulässig.
Gastronomie
Speiselokale dürfen auch in Innenräumen wieder Gäste bewirten. Sperrstunde ist um 24 Uhr.
Beherbergung
In Hotels und Gasthöfen müssen Gäste nur bei der Ankunft einen Negativtest vorweisen. Folgetests nach jeweils zwei Tagen entfallen.
Handel
Alle Geschäfte haben normal geöffnet, es bleibt lediglich bei der an der Quadratmeterzahl ausgerichteten Kundenobergrenze. Märkte im Freien dürfen wieder alle Waren anbieten.
Freizeiteinrichtungen
Sie haben wieder geöffnet, auf Freiflächen entfällt die Maskenpflicht.
Kultur
Unter freien Himmel sind bei fester Bestuhlung bis zu 500 Besucher zulässig.
Sport
Trainings- und Spielbetrieb in allen Sportarten ist wieder möglich. Die Zuschauerzahl im Freien ist auf maximal 500 bei fester Bestuhlung begrenzt. Ansonsten gilt eine Teilnehmer- und Besucherbegrenzung je nach Größe der Sportanlage.

















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