Nittenau
15.04.2019 - 21:07 Uhr

Jagdunfall Nittenau: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Jagdleiter

Im Fall des tödlichen Jagdunfalls bei Nittenau ist das ballistische Gutachten da. Der tödliche Schuss auf das 47-jährige Opfer soll demnach kein Querschläger gewesen sein. Ein 46-jähriger Jagdleiter ist laut Medienbericht angeklagt worden.

Nach dem tragischen Tod des Beifahrers, suchten Polizisten bei Nittenau das Feld ab, auf dem zum Todeszeitpunkt eine Jagd stattgefunden hatte. Bild: Alexander Auer
Nach dem tragischen Tod des Beifahrers, suchten Polizisten bei Nittenau das Feld ab, auf dem zum Todeszeitpunkt eine Jagd stattgefunden hatte.

Die Staatsanwaltschaft erhebt vor dem Landgericht Amberg Anklage gegen einen 46-jährigen Jäger. Dieser soll im August 2018 bei einer Wildschweinjagd einen 47 Jahre alten Mann - ein unbeteiligter Beifahrer, der auf der B16 unterwegs gewesen war - fahrlässig getötet haben. Laut ballistischem Gutachten, das nun vorliegt, soll es sich bei dem tödlichen Schuss nicht wie bisher angenommen um einen Querschläger handeln. Es gebe keine Hinweise darauf, dass das Projektil von einem harten Gegenstand abgeprallt sei. Stattdessen könnte es sein, dass die Kugel "möglicherweise weiches Gewebe durchschlagen" hatte, wie es in dem Bericht heißt. Zum Beispiel ein Wildschwein. Laut Gutachten habe das Projektil dadurch kaum Energie verloren, noch habe sich die Flugbahn verändert. Das berichtet die Mittelbayerische Zeitung, die sich auf die Staatsanwaltschaft Amberg beruft.

Am 12. August 2018 ist der 47-jährige Beifahrer von einem Geschoss aus einem Jagdgewehr tödlich getroffen worden. Zum Zeitpunkt des Unglücks waren am Tatort nahe des Nittenauer Ortsteils Goppeltshof mehrere Jäger an einer Jagd beteiligt. Das Opfer starb noch an der Unglücksstelle.

Nittenau16.08.2018
 
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