Nittendorf
05.02.2020 - 17:53 Uhr

Verschmähter Liebhaber muss ins Gefängnis

Die Romanze zwischen dem 22-jährigen und seiner zwei Jahre älteren Freundin, beide wohnen im westlichen Landkreis, währte nur vier Monate und fand ein brutales Ende. Jetzt muss der Mann wegen Geiselnahme und Vergewaltigung ins Gefängnis.

Ein 22-Jähriger ist vor dem Landgericht Regensburg verurteilt worden. Symbolbild: Uli Deck/dpa
Ein 22-Jähriger ist vor dem Landgericht Regensburg verurteilt worden.

Nach zwölf Verhandlungstagen wurde der Angeklagte von der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl wegen Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Wie berichtet hatte die 24-jährige die Beziehung im April vergangenen Jahres beendet. In der Folgezeit suchte der Angeklagte der Staatsanwaltschaft zu Folge immer wieder Kontakt zu der jungen Frau. Dabei soll er sie emotional und psychisch unter Druck gesetzt haben, unter anderem mit der Ankündigung, dass er sich das Leben nehmen werde. Mitte Mai stand er in den frühen Morgenstunden unangemeldet vor ihrer Türe in Nittendorf. Er stieß die völlig überraschte Frau zurück in die Wohnung und schloss hinter sich die Haustüre.

Nittendorf19.11.2019

Als er aufgefordert wurde, die Wohnung wieder zu verlassen soll er ein Messer aus seiner Jackentasche gezogen und es mit der Klingenspitze an den Hals gehalten haben. Mehrfach soll er geäußert haben, sie solle keine falsche Bewegung machen, "sonst würde sie für immer einschlafen". Auch kündigte er seinen eigenen Suizid an. Sodann drängte er die junge Frau ins Schlafzimmer, entkleidete sie und zwang sie zum Geschlechtsverkehr. Anschließend soll er die Geschädigte aufgefordert haben, sich wieder anzuziehen und mit ihm das Haus zu verlassen. Gemeinsam stiegen sie in das Auto der Geschädigten, wo ihr das Handy abgenommen wurde. Außerdem drohte er ihr damit, sofort zuzustechen wenn sie eine falsche Bewegung macht. Während der Fahrt hielt ihr der auf dem Beifahrersitz sitzende Angeklagte das Messer gegen die Hüfte. Nach einer kurzen Fahrtstrecke konnte sie gegen den Willen des Angeklagten das Fahrzeug anhalten. Sie sprang aus dem Auto und flüchtete.

Im Prozess vor der Strafkammer, zu dem die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen war, machte der Angeklagte auf Anraten seiner Verteidiger Hubertus Werner und Julian Wunderlich keine Angaben. Gegenüber einem Pfleger des Bezirksklinikums und einem Mitgefangenen in der Justizvollzugsanstalt, wie auch dem vom Gericht bestellten psychologischen Sachverständigen, behauptete er, dass es zu einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei. Alles andere sei von seiner Verflossenen frei erfunden, um ihn ins Gefängnis zu bringen. Die Geschädigte, deren Vernehmung hinter verschlossenen Türen stattfand, blieb jedoch bei ihrer Darstellung wie bereits der Polizei gegenüber. Anders als die Richterbank und die Staatsanwaltschaft glaubten ihr die Verteidiger kein Wort.

Auch die Schlussvorträge wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe im Anklagesatz bestätigt und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Die Verteidiger zeigten sich von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt und forderten, ihn freizusprechen. Die Strafkammer folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.