Nürnberg
19.06.2023 - 14:54 Uhr

Gericht weist Anklage gegen mutmaßliche Maskenbetrüger aus der Oberpfalz ab

Zwei Männern aus dem Landkreis Neumarkt sollen 2020 Masken verkauft haben, die nicht dem Qualitätsstandart entsprachen. Eine Anklage hat der Landgericht Nürnberg-Fürth nun aber abgelehnt. Einer der beiden muss sich dennoch verantworten.

Die Anklage gegen zwei Oberpfälzer wegen mangelhaften Corona-Masken wurde abgelehnt. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Die Anklage gegen zwei Oberpfälzer wegen mangelhaften Corona-Masken wurde abgelehnt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zwei Männer aus der Oberpfalz wegen mutmaßlichen Betrugs mit Mund-Nasen-Schutzmasken weitgehend abgelehnt. Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes (OLG) Nürnberg am Montag mitteilte, sah das Landgericht hinsichtlich der Betrugsvorwürfe keinen hinreichenden Tatverdacht und ließ lediglich die Anklage gegen einen der beiden Männer wegen Urkundenfälschung zu.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zufolge sollen die Männer aus dem Raum Neumarkt dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) während der ersten Corona-Welle im April 2020 rund 2,5 Millionen Masken verkauft haben, von denen knapp die Hälfte nicht dem vereinbarten Qualitätsstandard entsprach. Das sollen die Männer zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Masken seien für die Verteilung an Katastrophenschutzeinrichtungen und Kliniken bestimmt gewesen.

Aus Sicht des Landgerichtes reichten die Indizien für strafbares Handeln in dem Zusammenhang nicht für einen Betrugsverdacht aus, der eine Verurteilung als wahrscheinlich erscheinen lasse, teilte das OLG mit. Unter anderem sei nach Einschätzung des Landgerichtes die Quote der schadhaften Masken niedriger und ein Betrugsvorsatz nicht nachweisbar.

Zugelassen habe die Strafkammer lediglich die Anklage gegen einen der beiden Männer wegen Urkundenfälschung. Er soll unbefugt den Firmenstempel und die Unterschrift eines Verantwortlichen einer anderen Firma verwendet haben. Ein Termin für die Hauptverhandlung stehe noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Entscheidung des Landgerichtes beim OLG Nürnberg Beschwerde einlegen.

 
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