Auch in den nächsten Wochen müssen Oberpfälzer Krankenhäuser wegen Corona die aufschiebbaren Operationen absagen. Die Regierung der Oberpfalz verlängert ihre Anordnung von Mitte November bis Ende Januar. Zur Begründung verweist Regierungspräsident Axel Bartelt auf die noch immer angespannten Pandemie-Lage und die Unsicherheit durch die Ausbreitung der Omikron-Variante.
Die Regierung der Oberpfalz verpflichtet die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser, darunter die Krankenhäuser in Weiden und Tirschenreuth, Amberg, Sulzbach-Rosenberg und Schwandorf, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die zunächst bis 14. Januar befristete Regelung wird vorerst bis einschließlich 31. Januar verlängert. „Unser oberstes Ziel ist weiterhin, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen", sagte Bartelt laut Mitteilung der Regierung vom Donnerstag.
52 Betten mit beatmeten Covid-19-Patienten
Demnach sind derzeit rund 85 Prozent der Intensivbetten in der Oberpfalz belegt. „Man sieht, dass der Belegungsdruck insgesamt weiterhin hoch ist“, sagte der Regierungspräsident. 52 Intensivbetten (Stand: 12. Januar) seien mit beatmeten Corona-Patienten belegt. Er verweist darauf, dass unklar sei, wie sich die Ausbreitung der Omikron-Variante "auf die Situation und insbesondere die Entwicklung der Hospitalisierung auswirken wird“. Es sei noch unklar, wie schwer die Krankheitsverläufe bei mit Omikron infizierten Personen sind.
In den Wochen vor Weihnachten hatte noch die Delta-Welle die Krankenhäuser in der Oberpfalz im Griff. Teilweise mussten Covid-19-Patienten aus anderen Regionen übernommen oder innerhalb der Oberpfalz verlegt werden, damit die Intensivstationen nicht überlastet wurden.
Verschiebung gilt nicht für medizinisch notwendige OPs
Zugleich betont die Regierung der Oberpfalz, dass medizinisch dringliche Operationen wie etwa Herz- oder Tumor-Operationen von der Anordnung weiterhin nicht erfasst sind. "Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte", heißt es in der Mitteilung weiter.
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