Der Verkauf von Feuerwerk ist auch in diesem Jahr verboten. Nun warnt das Polizeipräsidium der Oberpfalz in einer Mitteilung vor dem Kauf illegaler Pyrotechnik. Denn trotz dieser Regelung hat die Polizei bei Kontrollen an der tschechischen Grenze mehrere Einreisende mit verbotenen Böllern und Pyrotechnik erwischt.
Sprengstoff statt Schwarzpulver
Der Hintergrund: Aus anderen Ländern dürfen Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden, schreibt die Polizei. "Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung sind oft nicht handhabungssicher und dürfen weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten."
Feuerwerkskörper dürfen auch nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es zum einen die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte (BAM=Bundesamt für Materialforschung-und Prüfung) und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.
Kleinstfeuerwerk erlaubt
Es gibt mehrere Kategorien von Feuerwerkskörpern. Unter der Kategorie 1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, die ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke sind etwa Wunderkerzen.
Unter der Kategorie 2 fallen die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Verkauf dieser Feuerwerken ist heuer verboten.
Basteln ist gefährlich
Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selber basteln, warnt die Polizei. Das sei nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich. "Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Schwerwiegende Verletzungen und Sachschäden können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe."
Aus Gründen des Lärmschutzes ist es auch nicht erlaubt, Feuerwerke in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen zu zünden. Weiterhin gilt in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Welche das sind, das definieren die Gemeinden selbst.
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