Sie heißen "Mao Ce Bum", "Flash Bangers" oder "DumBum Petarda" - illegale Feuerwerkskörper aus den Nachbarländern. Die Folgen eines "Silvestervergnügens" mit dieser Pyrotechnik können Knalltrauma, Tinnitus, Gesichts-, Augen- und sonstige Verbrennungen, Abtrennen von Gliedmaßen, Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege sein.
Das Bayerische Landeskriminalamt warnt eindringlich vor dem Umgang mit nicht geprüfter Pyrotechnik. Es kommt immer wieder zu schweren gesundheitlichen Folgen durch Unfälle mit illegalen oder selbstgebastelten Feuerwerkskörpern. Bei Verstößen sind laut Meldung der Polizei Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich. Die Strafen seien entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen und den verantwortungslosen Umgang mit Feuerwerksraketen und Böllern möglichst einzudämmen.
Vor allem beim Umgang mit illegaler Pyrotechnik kommt es immer wieder zu Verletzungen. Doch auch der leichtsinnige und unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikeln führt immer wieder zu erheblichen Sach- und Personenschäden. Personen werden meistens im Gesicht und dort vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt.
Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt
Pyrotechnische Gegenstände werden je nach Verwendungszweck und Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die in Deutschland handelsüblichen pyrotechnischen Gegenstände für Silvester sind in die Kategorie 2 eingestuft und frei ab 18 Jahren. Nur das so genannte Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 (Knallerbsen oder Wunderkerzen) darf von Personen ab 12 Jahren erworben werden. Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk) ist ausschließlich Inhabern entsprechender sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse vorbehalten, auch wenn diese Pyrotechnik auf den freien Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich ist. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Mittelfeuerwerk (Kategorie 3) sei zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland, betont die Polizei.
Hohe Strafen möglich
Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet sei, dass die Zusammensetzungen der Pyrotechnik in der Regel unklar seien. Dies führe zu extremen Risiken und und manchmal zu lebensgefährlichen Verletzungen. Unter anderem bestehe die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem habe sie eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper. Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, sind hier möglich.
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das Bayerische Landeskriminalamt:
- Benutzen Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper
- Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln
- Lesen und halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
- Feuern Sie Raketen nur aus senkrecht, sicher stehenden Behältern, z. B. leere Flaschen im Getränkekasten
- Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden diese erneut
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper nie in den Taschen Ihrer Kleidung auf
- Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen streng verboten ist














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