Der Vorsitzende Richter blieb knapp unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 14 Jahren Haft. Der Verteidiger hatte auf eine sechsjährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 32-Jährige hat im Januar dem Urteil zufolge seine ehemalige Freundin in deren Wohnung in Regensburg besucht und ihr im Badezimmer zunächst mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt. Als sie aus dem Raum zu flüchten versuchte, stach er mit einem Küchenmesser mehrfach auf sie ein. Dabei erlitt sie unter anderem einen Herzdurchstich. Die Polizei nahm den Deutschen noch am Tatort fest.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.