Der Hinweis eines 62-jährigen Taxiunternehmers führte im April vergangenen Jahres zur Festnahme seines 29-jährigen Fahrers. Diesem legt die Staatsanwaltschaft nunmehr unerlaubtes, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmittel zur Last. Den 62-jährigen wirft sie vor, Beihilfe geleistet zu haben. Seit Anfang Januar sitzen die beiden auf der Anklagebank der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg.
Wie berichtet war der 62-jährige im April bei der Polizei erschienen. Den Beamten erzählte er, dass ihn sein Mitarbeiter vor zwei Tagen gebeten hatte, bei ihm verschiedene Päckchen zu deponieren. Man möge diese doch in Augenschein nehmen, da er vermute, dass es sich um Rauschgift handelt. Tatsächlich fanden die Beamten in dessen Wohnung 793 Gramm Amphetamin, 227 Gramm Heroin, 264 Gramm Kokain, 4096 Gramm Marihuana und 3486 Gramm Haschisch vor, die zum Weiterverkauf bestimmt waren. Bei der Nachschau in der Wohnung des 29-jährigen entdeckten die Beamten weitere 93 Gramm Haschisch und einen 4,2 Gramm schweren Heroinstein.
Revolver unter dem Sofakissen
Unter einem Sofakissen im Wohn-/Schlafbereich lagen ein CO 2-Revolver und eine Feinwaage. Auf dem Fensterbrett lagen insgesamt 5390 Euro Bargeld. In einer angrenzenden Abstellkammer lag eine zweite CO 2-Pistole.
Der Taxifahrer wurde festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sein Chef blieb auf freiem Fuß. Da er jedoch zwei Tage verstreichen ließ, ehe er zur Polizei ging, sieht darin die Staatsanwaltschaft eine Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Vor der Strafkammer räumte der 29-jährige über seinen Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl ein, dass er seinem Chef die im Anklagesatz aufgelistete Menge an Betäubungsmittel zur Aufbewahrung übergeben hatte. Die in seiner eigenen Wohnung aufgefundenen Mengen seien für seinen Eigenkonsum bestimmt gewesen.
Angeklagter selbst drogensüchtig
In seinem am Freitag gehaltenen Schlussvortrag ging der Staatsanwalt davon aus, dass auch in der Wohnung des 29-jährigen gefundenen Betäubungsmittel für den Verkauf bestimmt waren. Anders wäre die bereitgelegte Waffe und der hohe aufgefundene Geldbetrag nicht zu erklären. Er forderte für den selbst drogenabhängigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Nach einem Vorwegvollzug von zwei Jahren und drei Monaten soll er in eine Entzugsklinik überstellt werden. Verteidiger Bockemühl hielt dem entgegen, dass die Behauptung des Eigenbedarfs nicht widerlegt sei. Damit würde insoweit der strafverschärfende Vorwurf, seine Geschäfte bewaffnet betrieben zu haben, entfallen. Er sprach sich für eine fünfjährige Freiheitsstrafe und die sofortige Überstellung in den Maßregelvollzug aus.
Für den bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen 62-jährigen forderte der Staatsanwalt wegen Beihilfe zum Drogenhandel eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Es sei zu viel Zeit verstrichen, ehe dieser sich der Polizei anvertraute. Anwalt
Büttner hielt daran fest, dass sein Mandant nichts über den Inhalt der Päckchen wusste, er habe „lediglich eine Ahnung“ gehabt. Er plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird für Freitag, 31. Januar erwartet.
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