Frau stirbt bei Feuerwehreinsatz: Ermittlungsverfahren eingestellt

Regensburg
25.05.2023 - 10:58 Uhr

Im Juli 2022 starb eine Frau bei einem Feuerwehreinsatz in Sinzing. Wegen fahrlässiger Tötung wurde gegen mehrere Feuerwehrleute ermittelt. Nun ist das Verfahren eingestellt worden. Ein Mann muss Geld zahlen.

Ähnlich wie hier bei einer Übung in Frankfurt, sollte die 75-Jährige mithilfe einer Schleifkorbtrage, die an einer Drehleiter befestigt war, gerettet werden.

Das Ermittlungsverfahren gegen mehrere Oberpfälzer Feuerwehrleute wegen eines tödlichen Feuerwehreinsatzes in Sinzing (Landkreis Regensburg) ist eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag mitteilt, wurde das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen ein zum Tatzeitpunkt ranghohes Mitglied der Feuerwehr Lappersdorf gegen Zahlung einer fünfstelligen Geldauflage vorläufig eingestellt. Dem Mann wird vorgeworfen, bei dem Transport einer 75-jährigen Frau – die bei dem Einsatz in Sinzing starb – vier weitere Feuerwehrleute fehlerhaft angewiesen zu haben. Die Frau soll deswegen falsch in der Schleifkorbtrage gelegen haben. Die Verfahren gegen fünf weitere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lappersdorf und Kleinprüfening wurden laut Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld folgenlos eingestellt.

Am 29. Juli sollte die 75-Jährige wegen eines medizinischen Notfalls mit einer Schleifkorbtrage an einem Seil aus dem zweiten Obergeschoss eines Anwesens in Sinzing gebracht werden. Mehrere Mitglieder der zwei Feuerwehren unterstützten diesen Krankentransport. Die Staatsanwaltschaft Regensburg geht – auf Grundlage der Ermittlungen, eines Gutachtens und Vernehmungen – davon aus, dass die Frau bei dem Einsatz in falscher Position in die Trage gelegt wurde. Ihr Kopf befand sich demnach am Fußteil der Trage. Das, so die Ermittler, führte wohl dazu, dass sich der Schwerpunkt der Trage, die an der Drehleiter hängte, verlagerte. Die Frau glitt aus der Trage und stürzte zu Tode.

Bei der Entscheidung, das Verfahren gegen den zum Tatzeitpunkt ranghohen Beschuldigten einzustellen, wurde laut Staatsanwaltschaft "erheblich zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigt, dass dieser in Ausübung eines Ehrenamts tätig wurde". Der Mann stimmte der Einstellung gegen eine Geldauflage zu. Bezahlt er diese vollständig, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Verfahren gegen die fünf weiteren Feuerwehrleute wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter. Auch in diesen Fällen sei es ausschlaggebend gewesen, dass sich der Vorfall bei der "Ausübung eines Ehrenamtes ereignete und die Einsatzleitung dem Hauptbeschuldigten oblag". Die Ermittlungen gegen weitere Feuerwehrmitglieder, die außerhalb des Anwesens der Frau tätig waren, wurden eingestellt, da ihnen ein Verschulden nicht nachweisbar ist.

Die Staatsanwaltschaft weist in ihrer Mitteilung "ausdrücklich" darauf hin, dass bei einer "Einstellung aus Opportunitätsgründen gemäß Paragraf 153 oder Paragraf 153a StPO gerichtlich nicht abschließend über Schuld oder Unschuld der Beschuldigten entschieden wird". Die Nachricht, dass gegen Feuerwehrleute wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, hatte unter Einsatzkräften für viel Aufsehen gesorgt.

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