Im Landkreis Straubing-Bogen ist die Geflügelpest (Virus-Typ H5N1) in einem Geflügelbestand in Geiselhöring ausgebrochen. Dies hat zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen geführt, die auch einen kleinen Teil des Landkreises Regensburg betreffen. Laut einer Pressemitteilung des Landratsamts Regensburg sind die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Sünching und Riekofen mit ihren jeweiligen Ortsteilen betroffen.
In der Überwachungszone gelten seuchenrechtliche Bestimmungen, darunter die Aufstallungspflicht für Geflügel, Verbringungs- und Transportbeschränkungen sowie Hygiene- und Dokumentationspflichten. Geflügelausstellungen und -märkte sind verboten. Das Veterinäramt des Landkreises Regensburg bittet alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Geflügelhalter im Landkreis Regensburg werden aufgefordert, ihre Bestände beim Veterinäramt zu melden. Bei Funden von verendeten Wildvögeln soll das Veterinäramt kontaktiert werden, das über den weiteren Umgang mit den Kadavern entscheidet. Weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises Regensburg unter der Rubrik Geflügelpest verfügbar.
Diese Meldung basiert auf Informationen des Landratsamts Regensburg und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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