Regensburg
04.02.2020 - 20:28 Uhr

Gerangel im Gericht statt im Käfig

Drei Stunden lang ging es am Verwaltungsgericht Regensburg um Futternäpfe und Rangordnungskämpfe in Tierkäfigen. Am Ende einigten sich das Gartencenter „Dehner“ und die Stadt Amberg auf einen Vergleich.

Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg haben sich das Gartencenter "Dehner" und die Stadt Amberg um Auflagen zum Tierschutz gestritten. Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg haben sich das Gartencenter "Dehner" und die Stadt Amberg um Auflagen zum Tierschutz gestritten.

Tierschützer sehen den Verkauf von Lebendtieren in Gartencentern oder Baumärkten grundsätzlich kritisch. Doch darum ging es bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht Regensburg am Dienstagnachmittag nicht. Vielmehr wehrte sich das Gartencenter „Dehner“ in Amberg gegen einen aus seiner Sicht zu großen Auflagenkatalog der Stadtverwaltung.

Anfang 2018 hatte das Gartencenter auf seinen Antrag hin die Erlaubnis erhalten, Wirbeltiere zu verkaufen. Allerdings kam die Genehmigung mit 149 Nebenbestimmungen – zu viele für das Gartencenter. „Unser Interesse ist es, die Auflagen zu verschlanken“, machte Rechtsanwalt Georg Stock, der das Gartencenter vertrat, zu Verhandlungsbeginn klar. Es gehe nicht darum, den Tierschutz in Frage zu stellen, sondern darum, unnötige Verwaltungsarbeit zu beseitigen. Drei Stunden später einigten sich die Streitparteien auf einen Vergleich: Mehrere Nebenbestimmungen wurden abgewandelt, eine fiel ganz weg.

Dass es in letzter Minute zu einem Vergleich kam, lag an der Geduld der Vorsitzenden Richterin Eva Mühlbauer. Sie hatte nach einigem Hin und Her eigentlich vorgeschlagen, dass sich die Streitparteien außerhalb des Gerichts verständigen, doch gerade Anwalt Stock wünschte sich noch am Dienstag eine Lösung. Hauptstreitpunkt war die Frage, welches Personal für den Tierverkauf nötig ist. Die Stadt Amberg hatte ursprünglich gefordert, dass stets eine „verantwortliche sachkundige“ Person mit weitreichenden Kompetenzen anwesend ist. Am Ende stimmte Ambergs Rechtsreferent Bernhard Mitko zu, dass die Präsenz eine „sachkundigen“ Person ausreicht – wenn durch entsprechende Fortbildungen und eine Übertragung der Entscheidungskompetenzen sichergestellt ist, dass sie die Aufgaben übernehmen kann. Sie soll zum Beispiel eigenständig den Tierarzt rufen können, wenn ihr ein Tier krank vorkommt. Außerdem wurde im abgeänderten Bescheid festgehalten, dass sich alle im Tierverkauf tätigen Mitarbeiter einmal jährlich fortbilden müssen.

Es blieb bei der Auflage, dass neue Tiere nie direkt zum Altbestand in den Käfig gesetzt werden dürfen. Amtstierärztin Sonja Forster vom Veterinäramt Amberg-Sulzbach hatte deutlich gemacht, dass Tiere wegen des durch den Ortswechsel ausgelösten Stresses vermehrt Keime ausscheiden. Es bestehe die Gefahr, dass so Krankheiten eingeschleppt werden. Außerdem könne es zwischen alten und neuen Tieren Rangordnungskämpfe geben. Allerdings wurde im Bescheid eine Ausnahme hinzugefügt: Um eine unzulässige Einzelhaltung zu vermeiden, dürfen weitere Tiere dazugesetzt werden, wenn nur noch ein Nager im Käfig übriggeblieben ist.

Einig wurde man sich auch bei folgenden Auflagen: Futter- und Wassernäpfe müssen einmal täglich in der Spülmaschine gereinigt werden, Ersatznäpfe müssen vorrätig sein. Verkaufte Tiere dürfen nur in geeigneten – abgedunkelten, gut belüfteten und stabilen – Transportbehältern abgegeben werden. Allerdings gilt die Auflage nur für die Übergabe im Gartencenter. Für den kompletten Transportweg nach Hause könne der Dehner-Markt nicht zuständig sein, machte das Gericht klar. So hatte es die Stadt Amberg ursprünglich angeordnet. Nach dem Kauf sei aber der neue Besitzer verantwortlich, meinte das Gericht.

 
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