Nachdem ein 31-Jähriger im März nahe Regensburg bei einer Festnahme ums Leben gekommen war, hat nun ein Gutachten bestätigt, dass er an einem akuten Herzversagen verstarb und nicht durch Einwirken der Polizei, teilt die Staatsanwaltschaft Regensburg mit. Der Verstorbene war wegen des Verdachts auf Körperverletzung festgenommen worden, hatte sich aber so dagegen gewehrt, dass er gefesselt wurde. Vermutlich durch seine Anstrengungen wurde er bewusstlos und hörte schließlich auf, zu atmen. Trotz Erste-Hilfe-Maßnahmen verstarb er kurz darauf. Die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Bayerische Landeskriminalamt nahmen die Ermittlungen auf.
Im nun vorliegenden rechtsmedizinischen Gutachten erklärt ein Sachverständiger, der Tod des 31-Jährigen lasse sich mit einem Zusammenspiel verschiedener Ursachen erklären. Der Verstorbene hatte ein Herzleiden und es wurden Spuren von verschriebenen Medikamenten sowie Cannabis in seinem Blut gefunden. All das in Kombination mit der körperlich anstrengenden Festnahme habe zum Kreislaufzusammenbruch geführt. Mehrere Zeugen berichteten von einer plötzlichen Bewusstlosigkeit. Deshalb erklärt sich der Tod des 31-Jährigen als akutes Herzversagen, endgültig könne laut Gutachten die Todesursache aber nicht festgestellt werden.
Weiterhin untersuchte der Sachverständige, ob die Polizeibeamten die Atemwege des Verstorbenen blockiert hatten und er so möglicherweise erstickt ist. Obwohl dafür auch Spuren gefunden wurden, deute das nicht eindeutig auf Ersticken hin. Vielmehr sind diese laut dem Gutachten auf die Reanimationsmaßnahmen zurückzuführen. Außerdem hätte bei anhaltendem Druck auf die Brust der Kreislauf langsam zusammenbrechen müssen, erklärt der Sachverständige. Laut den Zeugen geschah das aber plötzlich.
Zwei von ihnen beobachteten die Festnahme von Anfang an und schilderten kein potenziell strafbares Verhalten der Polizei. Zusammen mit dem rechtsmedizinischen Gutachten besteht deshalb weiterhin kein Anfangsverdacht einer Straftat gegen die Beamten, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Der Rechtsanwalt der Familie des Verstorbenen erhält Gelegenheit, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen und ergänzende Fragen zu stellen.















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