Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat knapp ein halbes Jahr nach dem versuchten Tötungsdelikt auf der Steinernen Brücke in Regensburg einen Antrag an das Landgericht Regensburg gestellt. Ein 28-jähriger Deutscher soll im Oktober einen 20-jährigen Syrer von der Brüstung gestoßen haben. Das Opfer landete bei dem Sturz nicht in der Donau, sondern fiel auf den gepflasterten Bereich eines Brückenpfeilers. Weil die Staatsanwaltschaft den 28-Jährigen nicht für schuldfähig hält, handelt es sich um ein Sicherungsverfahren.
Dem 28-Jährigen werden laut Staatsanwaltschaft versuchter Mord und die Verwendung "von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" vorgeworfen. Ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten habe ergeben, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt eine manische Episode mit psychotischen Symptomen durchlebte und daher schuldunfähig war. Allerdings gehe von dem Beschuldigten aufgrund seines Zustandes auch zukünftig die Gefahr erheblicher Straftaten aus. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Beschuldigte selbst habe sich im Ermittlungsverfahren sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen geäußert. Gegenüber beiden gab er an, die Tat begangen zu haben, weil er gedacht habe, dass es sich bei dem Geschädigten, um einen Drogendealer handle. "Hinweise für ein strafbares Verhalten des Geschädigten haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben", teilt die Staatsanwaltschaft mit. Der Beschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft aus einer ausländerfeindlichen Gesinnung heraus gehandelt haben. Einem zufällig anwesenden Polizeibeamten in Zivil soll der 28-Jährige den Hitlergruß gezeigt haben.
Durch den Sturz erlitt der Geschädigte ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades. Konkrete Lebensgefahr bestand trotz der erheblichen Fallhöhe zu keinem Zeitpunkt, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Für den 28-Jährigen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Landgericht Regensburg wird nun über die Zulassung der Antragsschrift zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.