Wegen der winterlichen Straßenverhältnisse in der Oberpfalz hat es nach Angaben der Polizei zahlreiche Verkehrsunfälle gegeben. Insgesamt zählten die Beamten in der Zeit von 6 bis 15 Uhr rund 160 Verkehrsunfälle. Bei etlichen Unfällen geht die Polizei von Glätte als Ursache aus. Bei neun Unfällen gab es einen oder mehrere Verletzte, teilte das Polizeipräsidium Regensburg am Dienstagnachmittag mit.
Ab 11 Uhr 111 Unfälle in der Oberpfalz
Demnach waren der Polizei ab 11 Uhr mit 111 von 160 ein Großteil der Unfälle gemeldet worden. Zudem kam und kommt es in mehr als 40 Fällen zu Verkehrsbehinderungen. Ausgelöst wurden diese nach Polizeiangaben beispielsweise durch liegengebliebene Lastwagen. Die Glätteunfälle verteilten sich auf die gesamte Oberpfalz – alle Straßenarten und Landkreise waren und sind betroffen. Laut Polizei kommt es am frühen Abend weiterhin zu vereinzelten Verkehrsbehinderungen.
Tipps und Hinweise der Polizei
- Trotz Winterreifen ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet seine Fahrgeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Bei Schnee- und Eisglätte verlängert sich der Bremsweg um ein Vielfaches.
- Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterreifen aus, wenn Sie auch bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
- Denken Sie auch an Eiskratzer und Besen zum Schnee abfegen.
- Säubern Sie alle Scheiben von Eis und Schnee, dies gilt auch für Beleuchtung und Kennzeichen. Zudem müssen auch Schnee und Eis vom Dach entfernt werden, damit diese nicht auf andere Verkehrsteilnehmer herunterfallen oder deren Sicht beeinträchtigen.
- Überprüfen Sie die Fahrzeugbatterie, damit sie auch bei winterlichen Temperaturen ihren Dienst verrichtet.
- Füllen Sie das Scheibenwaschwasser auch mit ausreichendem Frostschutz auf.
- Durch helle und farblich auffällige Kleidung können Radfahrer und Fußgänger selbst einen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten. Reflektierende Materialien oder Accessoires, beispielsweise an Jacken oder Taschen, erhöhen die Sichtbarkeit auch schon aus größerer Entfernung deutlich.
- Für sämtliche Fahrzeuge gilt: Licht an.
- Für Grundstückseigentümer: Denken Sie an Ihre Verkehrssicherungspflicht. Vergessen Sie nicht die ggf. geltende Räum- und Streupflicht.
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