Der Fall sorgte am 22. Juli 2020 am Regensburger Uniklinikum für viel Furore. Mit Pflastern am gesamten Körper erschien damals eine der Krankenpflegerin morgens zum Dienst. „Ich blute aus allen Löchern“, habe die Geschädigte gesagt, erinnert sich eine Kollegin am Mittwoch im Zeugenstand. Seit mehreren Tagen hatten sich am gesamten Körper der Frau Hämatome gebildet, die teilweise aufgeplatzt waren. Kurz nach Schichtbeginn soll es der Frau dann immer schlechter gegangen sein. Als sie auch noch Blut im Urin hatte, begab sie sich selbst in die Notaufnahme. Anders als bei einem Arztbesuch einige Tage zuvor, stellte man hier schnell eine Überdosis des Blutgerinnungsmittel Marcumer fest.
Folgt man der Anklageschrift, soll der Angeklagte seiner Ehefrau elf Tage vorher das Medikament in ihr Essen gemischt haben. Eine wirkliche Lebensgefahr habe zwar nie bestanden und auch bleibende Schäden werde die Frau glücklicherweise nicht davon tragen. Dennoch wirft Staatsanwalt Wolfgang Voit dem 47-Jährigen versuchten Mord vor. Der war früher selbst Krankenpfleger. Dass Marcumer nicht das gängigste Mordwerkzeug sei, wie die Zeugin auf Nachfrage von Richter Michael Hammer anmerkt, dürfte er durchaus gewusst haben. „Es gibt schnellere Wege“, so die Frau.
Fehlende Zuneigung
Die Vergiftung und die Suche nach der Ursache beschäftigte daraufhin das Krankenhauspersonal und auch die verständigte Polizei. Den eigenen Mann habe die Geschädigte zunächst nur vage im Verdacht gehabt. Im Krankenhaus war aber schon länger bekannt, dass es zwischen den Eheleuten nicht mehr allzu rosig lief. „Ihr hat das Liebevolle und die Zuneigung gefehlt“, berichtet die Kollegin. Man sei eine kleine Station und da spreche man halt über so einiges. Auch dass die Frau in ihrer alten Heimat in Nordrhein-Westfalen wieder mit einer Jugendliebe Kontakt habe, sei daher bekannt gewesen. Die Geschädigte habe mit dem Gedanken gespielt, ihren Mann zu verlassen und mit beiden Kindern zurückzuziehen.
War die Vergiftung also eine heimtückische Racheaktion aus Eifersucht, wie es die Anklageschrift vorwirft? Der Beschuldigte bestreitet, mit der Überdosis etwas zu tun zu haben. Er wolle sich aber selbst nicht weiter dazu äußern, erklärt sein Verteidiger Johannes Büttner nach Verlesung der Anklageschrift. Für den Rechtsanwalt steht die Beweislage auf eher dünnen Beinen. Auch wenn sein Mandant damals in der IT des Klinikums arbeitete und daher durchaus Zugang zum Medizinschrank gehabt hätte, wie es vor der Strafkammer heißt. Die Polizei ermittelte zunächst nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Vorwurf des versuchten Mordes kam erst mit Erhebung der Anklage ins Rollen. „Das hätte nie angeklagt, geschweige denn eröffnet werden dürfen“, zeigt sich Büttner schon im Vorfeld der Verhandlung erstaunt.
Der Beschuldigte selbst zeigt sich im Sitzungssaal präsent und durchaus selbstbewusst. legt seinen Mundschutz ab und gibt gegenüber dem Gericht mit deutlicher Stimme seine Personalien an. Aufrecht sitzt er neben seinem Verteidiger, macht sich Notizen in den Akten. Vor den Blicken der Öffentlichkeit will er sich nicht verbergen. Als Richter Michael Hammer seine Frage, wo der Mann zuletzt gewohnt habe, korrigiert - „Unsere Angeklagten sind normalerweise in Untersuchungshaft“ - schmunzelt er. Mittlerweile ist der Mann aus dem gemeinsamen Haus in Thalmassing nach Sinzing gezogen und befindet sich auf freiem Fuß.
Jede Kleinigkeit wichtig
Am Freitag wird das Verfahren fortgesetzt. Dann soll die 34-jährige Geschädigte und ein medizinischer Sachverständiger zu Wort kommen. In dem Indizienverfahren dürfte es aufgrund fehlender konkreter Beweise letztlich auf jede Kleinigkeit ankommen. Auch deshalb haken sowohl Kammer, Staatsanwalt als auch der Verteidiger bei der Zeugenbefragung immer wieder nach und wollen auch zeitlich ein möglichst genaues Bild erhalten. Denn auch das mutmaßliche Nachtatverhalten des Mannes und der Frau könnten wichtige Hinweise geben. Während die Geschädigte laut deren Kollegin am 22. Juli zu Schichtbeginn sehr aufgelöst gewirkt haben soll und insgesamt einen „abwesenden Eindruck“ gemacht habe, sei der Mann einige Zeit später „ungewöhnlich freundlich und höflich“ gewesen. „Wir konnten das alles nicht so recht einordnen.“















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