Zwei junge Frauen, 19 und 21 Jahre alt, waren in der Nacht auf Montag in einen Zug von Regensburg in Richtung München gestiegen. Wie die Polizei mitteilt, drückten sie am Hauptbahnhof Regensburg gegen 3.15 Uhr die Not-Taste im Zug, was einen Alarm beim Triebfahrzeugführer auslöste.
Sie betätigten die Taste auf der Zugtoilette. Sie teilten dem Lokführer über die Sprechanlage mit, dass sie nicht wüssten, wie sich die Tür wieder öffnen ließe. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn befreite die beiden Damen schließlich aus ihrer vermeintlichen Notlage. Schnell stellte sich aber heraus, dass die beiden Frauen sich einen "Spaß" erlaubt haben.
Das hat nun Folgen, denn die Bundespolizei ermittelt wegen Missbrauchs von Notrufen. Zudem fand sich bei der 21-Jährigen eine geringe Menge Cannabis. Gegen sie wird daher zudem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Die Bundespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass der absichtliche oder wissentliche Missbrauch von Notrufen strafbar ist. Im Falle von verursachten Zugverspätungen können zudem zivilrechtliche Folgen drohen. Jemand, der bewusst falschen Alarm auslöst, kann für die entstandenen Kosten zur Verantwortung gezogen werden. Und das kann teuer werden.



















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