Regensburg
19.03.2026 - 14:50 Uhr

Straubinger Klinik-Ausbrecher zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Weil sie bei ihrer Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing einen Mitarbeiter überwältigten, ist vier Männern vor dem Landgericht Regensburg der Prozess gemacht worden. Jetzt gab es ein Urteil.

Im Prozess um die gewaltsame Flucht von vier Straftätern aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing ist das Urteil gesprochen worden. (Archivbild) Bild: Armin Weigel/dpa
Im Prozess um die gewaltsame Flucht von vier Straftätern aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing ist das Urteil gesprochen worden. (Archivbild)

Im Prozess um die gewaltsame Flucht von vier Straftätern aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing sind Haftstrafen zwischen fünf Jahren und zehn Monaten und neuneinhalb Jahren verhängt worden. Die Urteilsverkündung im Landgericht Regensburg erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.

Die Angeklagten im Alter zwischen 29 und 32 Jahren wurden wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, bei einem der Täter kamen weitere Delikte dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Haftstrafen zwischen neuneinhalb und vierzehn Jahren plädiert, die Verteidiger deutlich niedrigere Strafen gefordert. Für zwei der Männer verlangte die Anklagebehörde zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Dem kam die Kammer aber nicht nach.

Öffnung der Pforte erzwungen

Nach Überzeugung der Richter überwältigten die Männer 2024 einen Mitarbeiter der forensischen Klinik, schlugen ihn und bedrohten ihn mit dem Tod, um die Öffnung der Pforte zu erzwingen. Bewaffnet waren sie mit zwei Stuhlbeinen und der Scherbe eines Handspiegels. Angesichts der Bedrohungslage und des blutverschmierten Kollegen öffnete das Schleusenpersonal das Tor, so dass die Männer entkommen konnten.

Im Zuge einer internationalen Fahndung wurden sie später binnen weniger Wochen in Österreich und der Türkei gefasst.

In dem seit Anfang Dezember 2025 laufenden Prozess räumten die Angeklagten das Geschehen ein und baten die Klinikmitarbeiter um Entschuldigung. Zudem gab es Schmerzensgeldzahlungen. Das wertete die Kammer zugunsten der Angeklagten.

© dpa-infocom, dpa:260319-930-836007/2

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