Mit dem gewaltsamen Tod des Betreibers einer Pizzeria in Neustadt an der Donau befasst sich seit Montag die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Michael Hammer. Auf der Anklagebank sitzt ein 24 Jahre alter Koch aus Rumänien. Die Staatsanwaltschaft strebt seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Am 7. März standen um die Mittagszeit der Beschuldigte und sein Chef vor dem Lokal in Neustadt an der Donau, um eine Zigarette zu rauchen. Es kam zu einem Disput. Plötzlich hatte der Beschuldigte ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern in der Hand und versetzte dem Opfer mehrere tiefe Stiche. Als der Geschädigte schwer verletzt am Boden lag, bemächtigte sich der Beschuldigte dessen Geldbeutel und warf ihn über die Straße. Bevor er sich entfernte, spuckte er seinem Opfer noch in das Gesicht.
Ein Augenzeuge setzte einen Notruf ab. Die Besatzung des Rettungswagens und eine Notärztin versuchten etwa eine halbe Stunde lang, den Geschädigten zu reanimieren. Vergebens, er verstarb noch am Tatort. Der Koch kam zunächst in Untersuchungshaft. Ein psychologischer Sachverständiger stellte fest, dass der Proband an einer bestehenden paranoiden Schizophrenie leidet und dass bei der Tat zumindest die Steuerungsfähigkeit und möglicherweise wahnbedingt auch die Einsichtsfähigkeit aufgehoben waren.
Der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft zu Folge war der Beschuldigte erst wenige Wochen bei dem Opfer als Koch beschäftigt. Ohne konkrete Anhaltspunkte verstieg er sich immer mehr in der Vorstellung, sein Chef habe ihn gegenüber den Behörden nicht ordnungsgemäß als Arbeitnehmer angemeldet. Bei dem Gedanken, dass er dafür finanziell zur Rechenschaft gezogen werden würde, geriet er immer mehr in Panik. Bis zum Tattag hatte sich beim Beschuldigten aus diesem Grund eine Menge Wut aufgestaut.
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