Bei einer ersten Durchsuchung war die Kriminalpolizei Regensburg noch erfolglos geblieben, Ende Juni 2021 standen die Ermittler dann aber erneut in der Wohnung in einem Ortsteil von Roding: Ein spezieller Datenträgerspürhund fand schließlich das, worauf es die Beamten abgesehen hatten: Hinter einer Wandverkleidung und in der Einbauküche sollen hoch verschlüsselte Festplatten gelagert worden sein. Der mutmaßliche Besitzer der Datenträger sitzt seit diesem Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg.
Mitglied eines Pädophilen-Netzwerks
Der 35-Jährige wird beschuldigt, zwischen 2017 und 2019 einen Anfangs dreijährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Der Fall steht offenbar in Verbindung mit einem bundesweiten Pädophilen-Netzwerk. So stehen Verbindungen zum Missbrauchskomplex von Münster im Raum, der medial viel Aufmerksamkeit erfuhr. So soll der Rodinger in direktem Kontakt mit Yunus C. gestanden haben. Der 29-Jährige wurde im Münster Komplex 2021 bereits zu neun Jahren Haft verurteilt. Ihm soll der Rodinger Bilder von dem Kind geschickt und angeboten haben, dieses auch mal gemeinsam in seiner Gartenlaube zu missbrauchen. Im Laufe des Verfahrens vor der Jugendschutzkammer des Regensburger Landgerichts wird Yunus C. als Zeuge vorgeführt werden. In Chats sollen sich beide etwa darüber ausgetauscht haben, dass der Angeklagte den Sohn seiner Partnerin - eine direkte Parallele zu Münster - vor den Taten betäubt habe.
Die entsprechenden Chats dürften im bevorstehenden Verfahren gegen den Rodinger als Beweismittel eingeführt werden. Auch die eher ungewöhnlichen Ermittlungsmethoden dürften dann Thema werden. Neben einem speziellen Spürhund, setzte die Kripo auch auf hochmoderne Technik. Ein lediglich wenige Sekunden langer Videoclip soll für den direkten Tatnachweis ausgereicht haben. Dank der hohen Auflösung des Materials konnte ein digitaler Fingerabdruck generiert werden, der dem 35-Jährigen unmittelbar zuzuordnen war. Und auch das Zimmer des Anfangs dreijährigen Opfers konnten Ermittler auf den Videos wohl identifizieren.
Es folgt ein psychiatrisches Gutachten
Der Angeklagte selbst will sich zu den Vorwürfen des schweren sexuellen Missbrauchs und der Verbreitung, des Besitz und Erwerbs kinderpornografischer Schriften vorerst nicht äußern. Das erklärten seine beiden Verteidiger Shervin Ameri und Martin Ondrasik zum Prozessauftakt. Die Staatsanwaltschaft sieht beim Angeklagten eine „homosexuell ausgerichtete Pädophilie“ vorliegend sowie ein „stabiles sexuelles Bedürfnis“. Ein psychiatrischer Gutachter wird im weiteren Verlauf genauer bewerten müssen, ob von dem Rodinger weitere Straftaten zu erwarten sind und die derzeit beantragte Sicherungsverwahrung anzuordnen ist. Das Verfahren ist bis Anfang Februar terminiert.





















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