Der Prozess gegen den Regensburger Ex-OB-Kandidaten Christian Schlegl (CSU) könnte in eine weitere Runde gehen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen das Urteil, das am Dienstag der vergangenen Woche am Landgericht Regensburg fiel, fristgerecht Revision eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag unserer Zeitung. Das bedeute noch nicht final, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich Revision beim zuständigen Bundesgerichtshof einlegt, erklärte der Sprecher. Das werde man erst entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Die Staatsanwaltschaft erfüllte zunächst die Frist von sieben Tagen, innerhalb derer nach der Urteilsverkündung der Wille zu einer Revision erklärt werden muss. Schlegl war wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 13 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro verurteilt worden. In den weiteren Anklagepunkten, darunter Vorwürfe wegen uneidlicher Falschaussagen, wurde er freigesprochen. Schlegls Anwalt Konrad Brenninger erklärte in einer Pressemitteilung, dass sein Mandant keine Revision einlege und die Geldstrafe akzeptiere. Brenninger sprach von einem "Winkelzug" der Staatsanwaltschaft: "Es war und ist wohl ein persönliches Anliegen eines einzelnen Oberstaatsanwaltes, das in dessen Plädoyer offen vorgetragene Bild einer ,Korruptionshauptstadt' und eines ,noch nie dagewesenen Spendenskandals' in Regensburg aufrechterhalten und dramatisieren zu wollen." In diese Idee des Staatsanwaltes werde Schlegl gemessen an der Tatsachen- und Rechtslage unsachgerecht einbezogen.
"Es war und ist wohl ein persönliches Anliegen eines einzelnen Oberstaatsanwaltes, das in dessen Plädoyer offen vorgetragene Bild einer ,Korruptionshauptstadt' und eines ,noch nie dagewesenen Spendenskandals' in Regensburg aufrechterhalten und dramatisieren zu wollen."
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