Regensburg
07.06.2024 - 13:22 Uhr

Soforthilfen für Hochwasser-Geschädigte

Wer in Regensburg oder im Landkreis wegen des Hochwassers Schäden erlitten hat, kann auf finanzielle Unterstützung hoffen. Das Bayerische Finanzministerium stellt Geld in Form von Soforthilfen zur Verfügung.

Das Bayerische Finanzministerium stellt Soforthilfen für Hochwasser-Geschädigte in Regensburg zur Verfügung. Symbolbild: Armin Weigel/dpa
Das Bayerische Finanzministerium stellt Soforthilfen für Hochwasser-Geschädigte in Regensburg zur Verfügung.

Privathaushalte und nicht-gewerbliche Vermieter in Regensburg und im Landkreis, die wegen des Hochwassers Schäden erlitten haben, bekommen finanzielle Unterstützung. Das Bayerische Finanzministerium stellt Geld im Rahmen einer Soforthilfeaktion zur Verfügung, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Regensburg. Zwei Soforthilfen gibt es: "Haushalt/Hausrat" und "Ölschäden an Gebäuden". Beide werden über das Landratsamt abgewickelt.

Die Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" ist dafür da, um zerstörte oder unbrauchbar gewordene Haushaltsgegenstände zu ersetzen, heißt es. Die Höhe der Zuwendung hängt vom Versicherungsschutz ab – bis zu 5000 Euro sind möglich, bei der Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" bis zu 10.000 Euro.

Betroffene können bis zum 31. August ihre Anträge stellen. Alle Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/hochwasser/ hinterlegt. Versand ist per Post an das Landratsamt Regensburg (Altmühlstraße 3, 93053 Regensburg) oder per E-Mail an fluthilfe[at]lra-regensburg[dot]de möglich.

Darüber hinaus gibt es neben den Soforthilfeprogrammen die Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds für Privatleute und Gewerbetreibende. Alle Informationen und die zugehörigen Formulare sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises zu finden.

 
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