Er hat es geschafft. Er konnte sein Glück kaum fassen. Wie lange hatte er in seiner Zelle darüber nachgedacht, war unzählige Varianten in seinem Kopf immer und immer wieder durchgegangen. Am Ende war es der Zufall, der ihm in die Hände spielte. Ein Mithäftling war krank geworden. Die Gefängnisaufsicht hatte sich entschieden, ihn zu dem Arbeitseinsatz außerhalb der Haftanstalt zu berufen – und dann war es so einfach gewesen.
Später streifte er durch die dunkle Nacht. Die helle Panik zu Beginn der Flucht legte sich langsam. Er musste seine Gedanken ordnen, überlegen, wie es weitergehen sollte. Dabei näherte er sich dem Fluss und ließ die Hände über die hüfthoch stehenden Pflanzen am Ufer streichen. Da hörte er sie. Gellende Schreie zerrissen die nächtliche Stille. Eine Frauenstimme, ganz nah. Wieder ein Schrei. Er kam geduckt die Böschung zum Wasser herunter und folgte der Richtung, aus der die Geräusche kamen. Plötzlich verstummte das Geschrei und die Stille kehrte zurück. Während er fieberhaft überlegte, was nun zu tun sei, hörte er auf einmal ein lautes Platschen. Jemand war in den Fluss gefallen, da war er ganz sicher. Oder etwa: gestoßen worden?
Schon kurze Zeit später, am Abend des 17. Dezember 1918, wird die Leiche einer Frau aus dem Regen bei Stadtamhof geborgen. Zunächst ist ihre Identität unklar und auch, was ihr zugestoßen sein könnte. Eine Obduktion wird durchgeführt und der Tatort gesichert. Einen Tag später erreicht die örtliche Polizei ein Brief. In diesem schildert ein Mann, dass er belauscht haben will, wie die Frau in den Fluss gestoßen und „ertränkt“ wurde. Zuvor soll sie immer wieder die Worte ausgerufen haben: „Max, lass mich, um Gottes Willen, lass mich leben.“ Vier Tage nach dem Fund der Leiche erfährt die Polizei in Regensburg von einer Vermisstenmeldung in Cham. Theres P., 32 Jahre alt, Mutter von zwei Kindern und verheiratet, ist seit 17. Dezember nicht mehr von einer Fahrt nach Amberg zurückgekehrt. Die Frau zeichnet ein markantes körperliches Merkmal aus: Ihr fehlen drei Finger der linken Hand. So ist es auch mit der bislang unbekannten Toten aus dem Fluss. Damit ist ihre Identität geklärt.
Briefe als Beweisstücke
Der Mann, der die Frau in Cham als vermisst gemeldet hat, ist ihr Freund und Vermieter. Er bringt die Polizei auch auf die Spur ihres Mörders. Denn er weiß um die desaströse Ehe, die Theres P. bis zu ihrem Tod geführt hat. Der Name des Ehemanns lässt die Polizei aufhorchen. Denn er heißt Max, der Name, den Theres P. im Todeskampf immer wieder gerufen haben soll. Die Polizei durchsucht die Wohnung des Paares und konfisziert Briefe und Lebensmittel. Die Schriftstücke sind Belege für den desaströsen Verlauf der Ehe von Theres und Max P..
Wie und wann sich die beiden kennenlernen, ist nicht bekannt. Im Jahr 1913 erwartet Theres P. allerdings ein uneheliches Kind von Max. Das Paar heiratet im Jahr 1914. Wie der Beschuldigte später aussagt, führen sie bis Sommer 1917 eine weitestgehend harmonische Ehe. Weil Max aber im Zuge des Ersten Weltkriegs seit Sommer 1914 beim Militär in Amberg stationiert ist, entfremdet sich das Paar, und es kommt immer öfter zu Streitigkeiten. Außerdem ist Max P. seiner Frau untreu. Im Frühjahr 1918 lernt er in Amberg eine Fabrikarbeiterin kennen, mit der er eine leidenschaftliche Affäre beginnt. Er verschweigt der Frau zunächst, dass er verheiratet ist – und auch, dass er an der Syphilis leidet. Als die Wahrheit ans Licht kommt, will sie sich trennen. Sie könne keinen verheirateten Mann lieben, auch keinen geschiedenen. Wenn er sie heiraten wolle, müsse er seine Frau „wegschaffen“.
Zunächst intrigiert Max P. nur gegen seine Frau, will ihr eine Affäre andichten, um sich scheiden lassen zu können. Per Brief beschimpft und beleidigt er sie, schmiert ihr seine Untreue aufs Brot und auch, dass er sie absichtlich mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt hat. Bei dem Versuch, seine Sachen aus der gemeinsamen Wohnung zu holen, greift er sie an und bedroht sie mit dem Tod. Theres P. hält trotz allem an ihrer Ehe fest. Sogar als Max P. im November 1918 mutmaßlich versucht, sie und die Kinder zu vergiften. Die Proben der Lebensmittel, die von der Polizei während der Hausdurchsuchung sichergestellt und anschließend im Labor überprüft werden, enthalten Quecksilberchlorid.
Nach Amberg gelockt
Im Dezember lockt er seine Frau unter dem Vorwand nach Amberg, sich aussöhnen zu wollen. Tatsächlich hat er – mutmaßlich gemeinsam mit seiner Geliebten – einen handfesten Plan geschmiedet, seine Frau zu töten. Gemeinsam fahren die beiden unter einem weiteren Vorwand von Amberg nach Regensburg. Dort führt Max P. seine Frau während eines Spaziergangs nach Stadtamhof, bricht einen Streit vom Zaun und stößt sie anschließend in den Regen. Theres P. wehrt sich heftig, aber sie hat keine Chance. Sie ertrinkt am Abend des 17. Dezember 1918, belauscht von einem entflohenen Häftling, der später zur maßgeblich zur Aufklärung des Verbrechens beitragen wird.
Im März 1919 verurteilt das Volksgericht Regensburg Max P. zum Tode. Seiner Geliebten und Mitangeklagten ist eine Anstiftung zum Mord aus Sicht der Kammer nicht nachzuweisen. Im Juni mildert der Ministerrat des Freistaates Bayern das Urteil zu lebenslanger Zuchthausstrafe. Der Revisions- sowie der Wiederaufnahmeantrag scheitern. 1936 wird die Haftstrafe schließlich ausgesetzt. Der Grund: Max P. leidet an progressiver Paralyse, wohl eine Folge seiner unbehandelten Syphiliserkrankung. Er ist mittlerweile „gefährlich geisteskrank“, so heißt es in den Akten, und nicht mehr haftfähig. Er soll in eine Heil- und Pflegeanstalt überstellt werden. Bevor das passieren kann, stirbt Max P. im März 1936 im Alter von 51 Jahren im Zuchthaus Straubing. Dem entflohenen Gefangenen wurde seine ehrliche Zeugenaussage am Ende zum Verhängnis. Er wurde kurz nach dem Verbrechen an Theres P. gefasst und erneut inhaftiert.
Hinweise zur Folge
Der Podcast Crime Daheim beschäftigt sich mit wahren Verbrechen und nimmt die Zuhörer mit auf Spurensuche.
- Wo hören? Der Podcast ist auf allen bekannten Podcast-Plattformen sowie auf www.onetz.de/podcast zu hören.
- Namen: Die Redaktion hat fast alle Namen in den Kriminalfällen geändert. Das dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
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