Pilger und Gläubige auf der Fußwallfahrt von Regensburg nach Altötting können sich über weitere Corona-Lockerungen freuen. Um an der Wallfahrt teilzunehmen, müssen die Teilnehmer keinen Covid-Impf- oder Genesenen-Nachweis mehr vorlegen. "Aufgrund der vielen Lockerungen und Wegfall der 2G-Regelung durch die Bayerische Staatsregierung, hat die Pilgerleitung der Regensburger Diözesanfußwallfahrt entschieden, die 2G-Regelung aufzuheben", heißt es in einer Pressemitteilung der Organisatoren. Die Wallfahrt findet, wie sonst auch, von Donnerstag, den 2. Juni bis zum Samstag, den 4. Juni statt. Der Auftakt ist ein Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Albertus Magnus in Regensburg (Donnerstag, 2. Juni, 7:15 Uhr). Diözesanbischof Rudolf Voderholzer spricht beim Abmarsch den Pilgersegen und begleitet die erste Etappe ab Regensburg. Am Ziel der Fußwallfahrt, in Altötting, feiern die Teilnehmer mit Bischof Rudolf den festlichen Abschlussgottesdienst in der St. Anna Basilika (Samstag, 4. Juni, 9:30 Uhr).
Einige neue Regeln und Einschränkungen müssen die Gläubigen und Pilger allerdings trotzdem beachten:
- Die Pilger müssen sich vor der Teilnahme bis zum Donnerstag, den 26. Mai bei der Pilgerleitung anmelden. Entweder online über die Website regensburger-fusswallfahrt.de oder mit zugeschickten Unterlagen postalisch. Pilger die erst am Samstag, den 4. Juni, ab Massing oder Wald teilnehmen, müssen sich nicht anmelden.
- Die Unterkünfte sollen sich die Pilger selbst organisieren. Pilgerführer Bernhard Meiler hilft in eingeschränktem Rahmen bei der Vermittlung.
- Trotzt Wegfall der 2G-Regelung, gibt es ein einzuhaltendes Sicherheits- und Hygienekonzept auf der Homepage der Wallfahrt.
- Auch für die Rückfahrt von Altötting sind die Pilger selbst verantwortlich.
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