Seit Mittwoch muss sich ein seit Jahren in Regensburg lebender 41-Jähriger mit kasachischen Wurzeln vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Michael Hammer verantworten. Der Angeklagte soll im Dezember vergangenen Jahres seinen Kumpel so massiv malträtiert haben, dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben hat. Seit der Tat sitzt der Mann in Amberg in Untersuchungshaft.
Am Nachmittag des 15. Dezember hielt sich der Angeklagte mit zwei Bekannten in einem Lokal im Ostenviertel auf. Dem Anklagesatz zu Folge soll es vor der Türe zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer gekommen sein. Der Angeklagte versetzte seinem Kontrahenten mindestens drei Faustschläge ins Gesicht, so dass dieser zu Boden ging und kurzzeitig bewusstlos war. Dabei zog er sich eine Platzwunde zu. Sein weiterer Bekannter versuchte ihn vom Geschädigten wegzuziehen, doch dieser riss sich los und trat mit dem Fuß gegen das Kinn des Geschädigten. Der Geschädigte ging wenig später in das Lokal zurück und bat die Wirtin, die Polizei und den Rettungsdienst zu verständigen. Als er nach draußen ging, folgte ihm der Angeklagte. Wiederum setzte es Fausthiebe gegen den Kopf und der Geschädigte ging erneut zu Boden. Diesmal holte der Angeklagte mindestens zwei Mal aus und trat ihn gegen den Kopf und ins Gesicht. Der Geschädigte musste zwei Tage in einem Regensburger Krankenhaus behandelt werden. Beim Angeklagten wurden zur Tatzeit über zwei Promille festgestellt.
Nach Verlesen des Anklagesatzes gab zunächst Verteidiger Urs Eroes eine Erklärung für seinen Mandanten ab. Dieser habe sich im Jahr 2000 nach dem Tod seines Kindes und der nachfolgenden Scheidung mit Drogen betäubt. In seiner zweiten Ehe sei er von den Drogen weggekommen, aber dafür dem Alkohol verfallen. Die siebenmonatige Untersuchungshaft habe ihn jedoch "geläutert". Der Geschädigte habe zunächst den Angeklagten mit zwei Ohrfeigen attackiert, worauf dieser in eine Art "Gewaltrausch" geriet. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern.
Der Angeklagte selbst erzählte, dass er die Nacht vor der Tat beim Geschädigten verbrachte, wo reichlich Alkohol konsumiert worden sei. Am nächsten Morgen ging das Trinkgelage weiter, der weitere Bekannte stieß hinzu, man beschloss auszugehen. Als er zum Rauchen vor der Türe eines Lokals stand, habe ihm der Geschädigte grundlos zwei Ohrfeigen verpasst. Darauf habe er reagiert. "Das ging alles ganz schnell".
Die beiden hinzugerufenen Polizisten berichteten als Zeugen, dass bei ihrem Eintreffen der Angeklagte und sein Bekannter flüchtig waren. Als beide aufgegriffen wurden, seien Hände und Kleidung des Angeklagten blutig gewesen. Nach dem Grund befragt, habe er angegeben, dass er 50 Liegestützen auf der Straße gemacht habe. Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen seien bei ihm nicht feststellbar gewesen, so berichteten die Polizisten. Der Prozess dauert an.
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