Roding im Landkreis Cham
26.11.2019 - 11:40 Uhr

Vermeintliches Dealer-Quartett aus Roding geht straffrei aus

Die Behauptungen eines Familienmitglieds stellten sich als haltlos heraus. Deshalb endete ein Drogenprozess vor dem Landgericht Regensburg nicht so, wie man erwartet hatte.

In Regensburg standen vermeintliche Drogenhändler vor Gericht. Symbolbild: Uli Deck/dpa
In Regensburg standen vermeintliche Drogenhändler vor Gericht.

Man könnte das Verfahren auch mit „Außer Spesen nichts gewesen“ umschreiben. Am Montag wurden zwei Frauen (33, 22) und ein Mann (46) von der 1. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel freigesprochen. Beim vierten Angeklagten (38), bei dem eine geringe Menge Marihuana gefunden worden war, wurde das Verfahren eingestellt.

Dem Anklagesatz zufolge sollen die beiden männlichen Angeklagten in der Zeit zwischen Juli 2017 und März 2018 im Stadtgebiet Roding einen Drogenabhängigen wöchentlich mit Marihuana und Amphetamin versorgt haben. Die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt 37 Fällen aus. Der 46-Jährige soll zudem im Kühlschrank seiner Garage weitere 100 Gramm Amphetamin vorgehalten haben, um es dann weiter zu verkaufen. Unter Mithilfe der 22-Jährigen sei zumindest das Amphetamin in der Wohnung der 33-Jährigen zu Portionseinheiten zu je 20 Gramm verpackt worden. Am ersten Verhandlungstag wiesen die Angeklagten die gegen sie erhobenen Vorwürfe, teils über ihre Verteidiger, unisono zurück.

Das Verfahren stand von Anfang an auf tönernen Füßen. Ins Rollen gebracht hatte es ein Mitglied der Familie, das amtsbekannt schwer alkoholabhängig ist. Der Mann wurde im Frühjahr vergangenen Jahres an einem Vormittag zunächst völlig hilflos von der Polizei aufgegriffen. Zu diesem Zeitpunkt zeigte bei ihm ein durchgeführter Alkoholtest 2,8 Promille. Nach ein paar Stunden in der Ausnüchterungszelle offenbarte er sein vermeintliches Wissen. Immerhin hatte er noch 1,9 Promille im Blut, doch der Vernehmungsbeamte vermerkte in seinem Protokoll, dass die Aussage glaubwürdig sei. Bei den Wohnungsdurchsuchungen konnte lediglich bei dem 38-jährigen eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden. Weitere Drogen oder dazugehörende Utensilien wurden nicht gefunden. Da sich die Anschuldigungen des Informanten gegen Familienmitglieder richteten, hätte eine weitere Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter erfolgen müssen. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen ist dies jedoch unterblieben. Da er vor der Strafkammer von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, konnten daher seine ersten Angaben nicht verwendet werden.

Für eine weitere Überraschung sorgte eine Zeugin der Staatsanwaltschaft, die Ex-Freundin des vermeintlichen Abnehmers. Diese hatte bei der Polizei vor eineinhalb Jahren angegeben, dass sich ihr Ex immer nachts regelmäßig mit dem 46-jährigen Angeklagten getroffen hatte, um sich mit den in der Anklageschrift aufgeführten Mengen an Betäubungsmittel einzudecken. Vor der Strafkammer ruderte sie deutlich zurück. Nunmehr konnte sie sich nur an zwei bis drei Gelegenheiten erinnern, wo ihr Ex nachts zu ihr sagte, dass er schnell noch "wo hin" müsse. Ein Name sei dabei nicht gefallen. Einmal sei sie ihm nachgefahren, um zu kontrollieren, wohin er gehe. Sein Ziel sei die Gegend gewesen, in der der 46-jährige Angeklagte wohnte. Sie habe auch nur ein Mal etwa fünf Gramm Marihuana bei ihm gesehen. Woher er das Gras hatte, wisse sie nicht. Das habe sie nur vermutet. Auf die Widersprüche zu ihrer polizeilichen Vernehmung durch den Gerichtsvorsitzenden hingewiesen meinte sie: „Da muss der Vernehmungsbeamte etwas falsch verstanden haben.“

Das Urteil entsprach dem übereinstimmenden Antrag der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern.

Roding im Landkreis Cham19.11.2019
 
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