Zum Schulstart am Dienstag hat Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) noch einmal betont, das komplette Schuljahr möglichst in Form von Präsenzunterricht für alle durchzuziehen. "Wir wollen in diesem Schuljahr möglichst viel Normalität, auch mit Klassenfahrten sowie Sport- und Kulturveranstaltungen", sagte er nach einer Kabinettssitzung in München. Genau darauf zielten die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen wie die Maskenpflicht bis zum 1. Oktober auch im Unterricht, die Fortsetzung der Pflichttests, aber auch das ausgeweitete Impfangebot für Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre ab. Nach Angaben von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sind inzwischen rund 34 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Bayern erstgeimpft, 25 Prozent bereits vollständig. "Das Impfen in dieser Altersgruppe nimmt an Fahrt auf", erklärte Holetschek.
Auch in den bayerischen Kitas läuft der Regelbetrieb wieder. Von den rund 10.200 Einrichtungen sind aktuell nur 132 teilweise und sieben komplett geschlossen. Nach Angaben von Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) besteht bald auch in Kitas die grundsätzliche Möglichkeit für PCR-Pooltests, wie sie ab kommenden Woche an den Grund- und Förderschulen Standard werden sollen. Sprächen sich Träger und Kommunen für die Umstellung aus, werde der Freistaat die Kosten übernehmen. Bislang erhalten Eltern Berechtigungsscheine, mit denen sie in Apotheken kostenlose Selbsttests abholen können. Dieses Angebot bleibt weiter bestehen. Eine generelle landesweite Umstellung auf die auch für kleine Kinder leicht handbaren Pooltests schloss Trautner erneut aus organisatorischen Gründen aus. Dagegen wird eine Testnachweispflicht für ungeimpfte Kita-Beschäftigte eingeführt. Sie müssen ab dem 20. September dreimal wöchentlich einen Negativtest vorlegen oder sich einem Selbstest unterziehen. Dies diene der Sicherheit der betreuten Kleinkinder, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gebe, betonte Trautner.
Wie bereits an Schulen und in Kitas will die Staatsregierung die Quarantänebestimmungen für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten lockern. Ziel sei, dass sich Betroffene nach fünf Tagen freitesten könnten, erklärte Holetschek. Er strebe dafür eine bundesweit einheitliche Regelung ab dem 1. Oktober an. Hart bleiben will die Staatsregierung dagegen bei der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne. Das diese ausgesetzt werde, ergebe sich aus dem Infektionsschutzgesetz, betonte Holetschek. Wer ungeimpft in Quarantäne müsse, obwohl ein zumutbares Impfangebot vorgelegen habe, habe demnach keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diesen Standpunkt werde die Staatsregierung bei den anstehenden Beratungen auf Bundesebene weiter vertreten.















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