Bayern
02.06.2022 - 05:35 Uhr

Schulschwänzer am Flughafen: Ausreise ja, Strafe vielleicht

Vor Beginn der Pfingstferien wird es turbulent an den Flughäfen. Immer wieder wollen Eltern mit ihren Kindern schon ein paar Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub fliegen - die Polizei jedoch hat auch ein Auge auf die Schulpflicht.

Schon einen Tag früher in die Ferien starten? Das geht nicht. Symbolbild: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild
Schon einen Tag früher in die Ferien starten? Das geht nicht.

Vor Beginn der Pfingstferien halten Polizisten an den bayerischen Flughäfen wieder Ausschau nach Schulkindern, die nicht vom Unterricht abgemeldet wurden. Allerdings muss längst nicht jede zu früh verreisende Familie mit Ärger rechnen: „Grundsätzlich wird nicht gezielt hinsichtlich Verstößen gegen die Schulpflicht kontrolliert“, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken mit Blick auf Bayerns zweitgrößten Flughafen in Nürnberg. Auch in Memmingen sei „die Feststellung von Verstößen gegen die Schulpflicht“ ein Nebenprodukt von Ein- und Ausreisekontrollen, erläuterte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.

In diesem Jahr habe es bereits 70 Verstöße am Flughafen Memmingen gegeben. Am Nürnberger Flughafen fielen den Beamten bis Ende Mai 98 Kinder auf, die in der Schulzeit ungenehmigt verreisen wollten. Die Vorfälle häufen sich traditionell jeweils unmittelbar vor und nach den Ferien - in Bayern ist an diesem Freitag der letzte Schultag vor den Pfingstferien.

Komplizierter gestaltet sich die Kontrolle am Münchner Flughafen. Dort ist, anders als in Nürnberg und Memmingen, die Bundespolizei statt der Landespolizei zuständig. Diese achtet bei Kindern eher auf Entführungen und andere schwere Vergehen. Als überregionaler Flughafen sind die Ferienzeiten beim internationalen Publikum für die Beamten zudem schwerer nachzuvollziehen, hieß es.

Das ungenehmigte Fernbleiben von der Schule wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eine Verfolgung liegt jedoch nicht in den Händen der Polizei, sondern bei Schule und Landesbehörde.

Die Konsequenz kann von einer Verwarnung bis hin zur Geldbuße bis 1000 Euro ausfallen. Am Flug gehindert werden Familien mit ihren Kindern bei einem Verstoß jedoch nicht. Dies würde „nicht im Verhältnis stehen“, hieß es vom Polizeipräsidium Mittelfranken.

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© dpa-infocom, dpa:220602-99-516306/2

 
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