München
08.02.2022 - 16:56 Uhr

SPD fordert bessere Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser in Bayern

Um Überschwemmungen künftig zu vermeiden, fordert SPD-Fraktionsvorsitzender Florian von Brunn eine zentrales Vorgehen im Hochwasserschutz. Ein Gutachten hat bestätigt, dass die Gefahr nur mit strengen Maßnahmen eingedämmt werden kann.

Bei nur 1,5 Grad Klimaerwärmung können bis zu elf Prozent der Fläche von Bayern überschwemmt werden, bei 2 Grad sogar schon 21 Prozent. Symbolbild: Soeren Stache
Bei nur 1,5 Grad Klimaerwärmung können bis zu elf Prozent der Fläche von Bayern überschwemmt werden, bei 2 Grad sogar schon 21 Prozent.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Gefahr von Sturzfluten hat SPD-Fraktionschef Florian von Brunn einen "Hochwasser-Check" für ganz Bayern gefordert. Ein solcher müsse zentral durch den Freistaat koordiniert werden. Es sei "gefährlich", wenn die örtliche Überprüfung von Überschwemmungsgefahren an die Kommunen delegiert werde, sagt von Brunn bei der Vorlage eines Gutachtens zum verbesserten Hochwasserschutz. Zudem müssten die Fördermittel zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen deutlich erhöht werden. Derzeit reichten die Gelder gerade für 75 der 2000 bayerischen Städte und Gemeinden. "Das ist zu wenig", erklärte von Brunn.

Laut dem Gutachten des Münchner Hydrologieprofessors Markus Disse sind wegen des Klimawandels immer mehr Bereiche des Freistaats von Hochwasser gefährdet. Sollte das Pariser Klimaschutzabkommen mit einem Temperaturanstieg von durchschnittlich 1,5 Grad eingehalten werden, könnten elf Prozent der Landesfläche von Flusshochwassern betroffen sein, bei plus 2 Grad wären es schon 21 Prozent. Brunn verlangte deshalb die zügige Veröffentlichung der versprochenen Sturzflutrisikokarten. Zudem müssten das Frühwarnsystem für die Bevölkerung beschleunigt und Schutzverhalten besser eingeübt werden. Ansonsten bestätigt das Gutachten die Bedeutung der Ausweitung natürlicher und technischer Wasserrückhalteflächen, die stärkere Berücksichtigung der Gefahr von Hochwasser und Sturzfluten in der Bauplanung und die Notwendigkeit eines Siedlungsverbots in von Überschwemmungen bedrohten Bereichen.

 
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