Die Staatsregierung will Auswüchsen einer gendergerechten Sprache im Bereich der öffentlichen Verwaltung sowie der Hochschulen in Bayern einen Riegel vorschieben. So sollen aus Gesetzen, Verordnungen und Leitfäden Gender-Sternchen und -Unterstriche verbannt werden. Auch soll es keinen "Sprachersatz" geben, zum Beispiel dass die Begriffe wie Vater und Mutter durch das neutrale "Elternteil 1 und 2" ersetzt werden. An den Hochschulen wird klargestellt, dass bei Prüfungen der Verzicht auf eine gegenderte Sprache nicht zu schlechteren Noten führen darf. "Geschlechtersensible Sprache ist richtig, wir sind aber gegen Übermaß und für Augenmaß", begründete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) einen entsprechenden Kabinettsbeschluss.
Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) betonte, Frauen und Männer seien in Bayern gleichgestellt, dass müsse sich auch in der Sprache ausdrücken. "Frauen wollen auch explizit als Frauen angesprochen werden und nicht im männlichen Begriff enthalten sein", sagte sie. Dem werde mit Formulierungen wie Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen. Da Gender-Sternchen oder das große "Binnen-I" auch nicht barrierefrei zu lesen seien, könnten sie im staatlichen Bereich keine Anwendung finden. Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) ergänzte, die Verwendung des "generischen Maskulin", also die Einbeziehung der Frauen in männliche Formulierungen, entspreche "nicht mehr den Gegebenheiten der Zeit". Dabei müssten im staatlichen Bereich aber die offiziellen Vorgaben für eine korrekte Rechtschreibung berücksichtigt werden. Sternchen und Ähnliches seien darin nicht vorgesehen.
Sibler wie Söder stellten klar, dass die Gendersprache "kein bewertungsrelevanter Aspekt" bei Prüfungen an Hochschulen sein dürfe. "Die Nichtverwendung von Gendersprache darf nicht zu schlechteren Noten führen", betonte Sibler. Es habe diesbezüglich zwar noch keine offiziellen Beschwerden von Studierenden gegeben, doch höre man in Gesprächen immer wieder Hinweise in diese Richtung. Sibler appellierte an die Hochschulen, auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses ihre Prüfungsleitfäden im Zweifelsfall entsprechend anzupassen. Die Verwendung einer geschlechtersensiblen Sprache sei aber unabhängig davon erwünscht.















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