Angesichts der drohenden Energieknappheit im kommenden Winter hat die Staatsregierung einen Maßnahmenplan zur Senkung des Strom- und Gasverbrauchs in staatlichen Behörden und Einrichtungen um jeweils rund 15 Prozent beschlossen. Kernpunkt ist die Absenkung der Raumtemperatur in Büroräumen auf das gesetzliche Mindestmaß von 20 Grad. Währen der Nächte und Wochenenden soll es eine weitergehende Temperaturabsenkung geben. In Räumen ohne Daueraufenthalt wie Fluren, Foyers oder Technikräumen sollen die Temperaturen grundsätzlich niedriger gehalten werden. Betroffen sind insgesamt rund 9000 staatliche Gebäude.
Für die Schulen in Bayern gelten die Vorgaben nur als Empfehlung. Die Entscheidung über Einsparpotenziale dort treffen die Kommunen als Sachaufwandsträger. Bauminister Christian Bernreiter (CSU) appellierte aber Städte und Gemeinden, entsprechend der Beschlüsse für staatliche Gebäude zu verfahren. Für Krankenhäuser oder Altenpflegeheime müsse dagegen eine besondere Bewertung vorgenommen werden.
Für staatliche Gebäude sieht das Maßnahmenpaket ergänzend die Abschaltung nicht zwingend notwendiger Verbraucher vor. Dazu gehört vor allem die Außenbeleuchtung außerhalb der Dienstzeiten. In den Sanitärbereichen von Ämtern und Behörden soll es künftig kein warmes Wasser mehr geben. Der Einsatz von Klimaanlagen soll auf das "zwingend erforderliche Maß" beschränkt werden. Bernreiter sprach sich auch für eine "energieoptimierten Dienstbetrieb" aus. Dazu zählte er mehr Homeoffice und die Vermeidung von Dienstreisen.
In einem weiteren Beschluss legte die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Lockerung der Denkmalschutzvorgaben für die Installation von Photovoltaikanlagen vor. Bislang dürfen diese auf denkmalgeschützten Gebäuden nicht errichtet werden. Nach der Vorlage wird dieses Verbot gestrichen. Verweigert werden kann die Installation demnach nur noch, wenn im Einzelfall die denkmalschützerischen Aspekte überwiegen. Kunstminister Markus Blume (CSU) sprach von einer "Zeitenwende in der Denkmalpflege". Mit dem Gesetzesentwurf bringe man Klimaschutz und Denkmalschutz zusammen. Der Bau von Windrädern ist nach der Vorlage künftig nur noch bei "besonders landschaftsprägenden Denkmälern" erlaubnispflichtig. Zu diesen zählen nach einer fachlichen Prüfung durch das Landesamtes für Denkmalpflege rund 100 herausragende Bauwerke wie Schlösser, Kirchen und Monumente.
Die Staatsregierung hat sich außerdem auf ein Verbot des Einsatzes von Metallsonden bei der privaten Suche nach im Boden verborgenen Kulturschätzen verständigt. Man wolle damit das um sich greifende "glücksritterhafte Raubgräbertum" eindämmen, erklärte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU). Neu geregelt werden auch die Eigentumsverhältnisse bei Funden. Diese gehören künftig nicht mehr zu gleichen Teilen dem Finder und dem jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern sie fallen ausnahmslos an den Freistaat, der dafür ein "Schatzregal" einrichtet. Ziel sei es, dass die archäologischen Schätze möglichst in der Region des Fundortes bleiben, sagte Herrmann. Die Entdecker erhalten dafür eine Belohnung, die Grundstückseigentümer einen finanziellen Ausgleich.













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