Der finanzielle Ausgleich von Härtefällen bei der Bezahlung früherer Straßenausbaubeiträge ("Strabs") wird wohl noch mindestens bis Ende des Jahres dauern. Das erklärte der Vorsitzende der Ende 2019 eingesetzten Härtefallkommission, Heinz Fischer-Heidlberger, im Innenausschuss des Landtags. Als Hauptgrund für die Verzögerungen nannte er eine Vielzahl unvollständiger Anträge und das komplexe Prüfverfahren zur Feststellung berechtigter Ansprüche. Die Erstattungsbescheide könnten erst versandt werden, wenn alle 14.500 Anträge geprüft seien.
Zum Ausgleich der Härtefälle hat der Freistaat 50 Millionen Euro bereitgestellt. Die von "Strabs"-Zahlern beantragte Rückerstattungssumme belaufe sich auf 150 bis 170 Millionen Euro, berichtete Fischer-Heidlberger. Diese Ansprüche, sollten sie in dieser Höhe auch gerechtfertigt sein, könnten also nur anteilig erfüllt werden. Nach seiner vorläufigen Schätzung könnte es bayernweit rund 20.000 Berechtigte geben. Das entspräche einer durchschnittlichen Erstattungssumme von etwa 2500 Euro, die allerdings je nach Höhe des geleisteten Beitrag gestaffelt würde.
"Die Sachverhaltsaufklärung ist in vielen Fälle sehr schwer", erklärte Fischer-Heidlberger. Zudem habe der Gesetzgeber zur Ermittlung der individuellen Berechtigung von Antragstellern "schwer zu handhabende Vorgaben" gemacht. "Ich sehe nicht, wie ich aus dem Regelwerk eine Vereinfachung machen könnte, die zu einer Beschleunigung führt", bat Fischer-Heidlberger um Verständnis für das lange Verfahren. Noch immer sei zum Beispiel unklar, wie die vom Gesetzgeber genannten "systemischen Härten" abgegrenzt und bei der Abrechnung gewichtet werden sollen, damit sie auch einer gerichtlichen Überprüfung standhielten.
Der CSU-Abgeordnete Norbert Dünkel erklärte, die Dauer des Verfahrens entspreche "nicht den zeitlichen Erwartungen des Parlaments". Der Hergang sei "mehr als unbefriedigend". Joachim Hanisch (Freie Wähler) sprach von einer "sehr, sehr prekären Situation". Viele Antragsteller seien auf das Geld aus dem Härtefallfonds angewiesen. Es brauche eine möglichst rasche Auszahlung.Die Opposition sah die Ursache für den schleppenden Verlauf in der mangelhaften Gesetzgebung der Regierungskoalition. Diese beinhalte "sehr viel Unbestimmtheit", was es der Kommission erschwere, zu gerechten und nachvollziehbaren Entscheidungen zu kommen, urteilte Johannes Becher (Grüne). Er habe den Eindruck, dass aufgrund dieser Mängel die Lage nicht befriedet, sondern eher verschlimmert werde. Klaus Adelt (SPD) sprach vom "größten Bürokratiemonster, das der Freistaat je gesehen hat". Wegen des oft hohen Alters der Anspruchsberechtigten bestehe die Gefahr, dass viele die Auszahlung nicht mehr erlebten.
"Strabs-Härtefälle"
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Die Staatsregierung setzte damit eine Forderung der Freien Wähler aus dem Koalitionsvertrag um. Für Härtefälle aus der Zeit davor wurde ein Ausgleichsfonds eingerichtet. Er kommt all jenen zu Gute, die im Zeitraum vom 1.1.2014 bis 31.12.2017 zur Zahlung der "Strabs" herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Die Antragsfrist endete am 31.12.2019. Kriterien für einen Härtefall sind unter anderem die Einkommensverhältnisse, die Nähe der Zahlung zum Stichtag 1.1.2018 oder Fälle, in denen wegen einer zeitverzögerten Abrechnung durch die Kommunen manche Eigentümer noch zur Zahlung verpflichtet wurden, andere an derselben Straße jedoch nicht mehr. (jum)













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