Die Kommission zur Ermittlung von Härtefällen bei der Bezahlung der inzwischen abgeschafften Straßenausbaubeiträge ("Strabs") hat offenbar nach knapp zwei Jahren ihre Arbeit abgeschlossen. Das wurde im Innenausschuss des Landtags bekannt. Die bayernweit knapp 20 000 Antragsteller können demnach im ersten Quartal 2022 mit einem Bescheid rechnen. Das zumindest teilte der CSU-Abgeordnete Peter Tomaschko mit.
Nach seiner Auskunft war rund ein Viertel der gestellten Anträge auf Härtefallausgleich unzulässig. Nach Angaben von Joachim Hanisch (Freie Wähler) können die am Ende Berechtigten mit durchschnittlich 50 Prozent der beantragten Summe rechnen. Insgesamt stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Die umstrittenen "Strabs" waren Ende 2017 auf Druck der Freien Wähler abgeschafft worden. Um finanzielle Härten von Grundstückeigentümern abzufedern, die noch kurz vor der Abschaffung zur Zahlung herangezogen worden waren, wurde eine unabhängige Kommission unter der Leitung des früheren Rechnungshofpräsidenten Heinz Fischer-Heidlberger eingesetzt. Bis zu 30 Mitarbeiter sorgten für die Antragsbearbeitung. Wann die genehmigten Beträge ausgezahlt werden, ist allerdings noch offen, da gegen die Bescheide noch Rechtsmittel eingelegt werden können. Womöglich müssen sich Berechtigte deshalb vorerst mit Abschlagszahlungen begnügen.
Einheitliche Kriterien
Wie Tomaschko mitteilte, wurden die Härtefälle nach einheitlichen Kriterien ermittelt. Je näher die Erstellung des "Strabs"-Bescheid am Abschaffungsstichtag am 31.12.2017 lag, desto höher wird der Erstattungsanteil sein. Geringer gewichtet wurden die Einkommensverhältnisse des Antragstellers sowie die Beitragshöhe.
Dass die Einkommenssituation eine derart untergeordnete Rolle spielt, kritisierte vor allem der CSU-Abgeordnete Franz Pschierer scharf. Zumal sogar noch Ehepaare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200 000 Euro antragsberechtigt seien. Hier könne nicht mehr von einem Härtefall gesprochen werden. Für ihn sei dieses Vorgehen "skandalös", sagte Pschierer.
Kritik kam auch aus der Opposition. Helmut Kaltenhauser (FDP) bemängelte, dass der Landtag als Auftraggeber des Härtefallverfahrens nicht vorab über die genauen Verteilungskriterien informiert worden sei. Auch dass sich das Verfahren über zwei Jahre erstreckt hat, sorgte für Unmut.
Grüne: "Verwaltungsversagen"
Die Bearbeitungsdauer bewege sich "am Rande des Verwaltungsversagens", urteilte Johannes Becher (Grüne). "So mancher Antragsteller wird das Ergebnis des Verfahrens nicht mehr erleben", sagte er unter Verweis auf die oftmals betagten Berechtigten. Klaus Adelt (SPD) sprach von einem "Rohrkrepierer". Dem Landtag müsse umfassend über die Vorgänge berichtet werden.
Laut Tomaschko war es zu den Verzögerungen gekommen, weil mehr als zwei Drittel der Anträge unvollständig eingereicht worden und deshalb Nachfragen nötig waren. Zudem seien zahlreiche juristische Abklärungen erforderlich gewesen.















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