Update 20.01.2026 - 13:57 Uhr

Tierschutzskandal: Anwalt fordert Freispruch im Prozess

Zwei Allgäuer Landwirte sollen aus Geiz 58 Rinder massiv leiden gelassen haben. Über die Hälfte musste getötet werden. Nun stehen sie dafür vor dem Landgericht Memmingen.

Erneut stehen Landwirte im Allgäuer Tierschutzskandal vor dem Landgericht Memmingen. (Archivbild) Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Erneut stehen Landwirte im Allgäuer Tierschutzskandal vor dem Landgericht Memmingen. (Archivbild)

Weil sie in 58 Fällen teils massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben sollen, stehen zwei Allgäuer Landwirte und zwei ihrer Mitarbeiter vor dem Landgericht Memmingen. Beim Prozessauftakt äußerten sich die Verteidiger der Landwirte und eines Mitarbeiters in Stellungnahmen, einer der beiden angeklagten Mitarbeiter schweigt. 

Angeklagt sind ein Vater und sein Sohn im Alter von 68 und 35 Jahren, die zum Zeitpunkt einer Kontrolle einen Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach im Allgäu und Nebenstellen unter anderem in Baden-Württemberg betrieben haben. Ihnen wird vorgeworfen, die Rinder leiden gelassen zu haben, um sich Geld für den Tierarzt zu sparen. Die Tiere sollen dadurch laut Anklageschrift „länger anhaltende erhebliche Schmerzen“ erlitten haben. 

Anwalt sieht keine Versäumnisse

Das dementierte der Anwalt des Vaters in einer Stellungnahme nach dem Verlesen der Anklageschrift. Er fordert für seinen Mandanten einen Freispruch und will im Prozess belegen, dass sich alle betroffenen Tiere in ärztlicher Behandlung befanden. Er wolle „darlegen, dass man auf kein Versäumnis“ seines Mandanten schließen kann.

Auch der Anwalt des Sohnes will belegen, dass die betroffenen Tiere in ärztlicher Behandlung waren und kritisiert die durchgeführten Kontrollen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Seine Stellungnahme wurde vom Richter aufgrund ihrer Länge abgebrochen.

Der Anwalt des Mitarbeiters forderte in seiner Stellungnahme eine Abtrennung des Verfahrens seines Mandanten und anschließend die Einstellung. Sein Mandant sei kein leitender Angestellter gewesen, habe sich in der Probezeit befunden und keinerlei landwirtschaftliche Qualifikation gehabt. Sein Mandant sei weisungsgebunden und fremdbestimmt gewesen.

Zahlreiche Tiere mussten getötet werden

Eine Tierschutzorganisation, die morgens vor Prozessbeginn mit rund 30 Menschen vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte, hatte den Behörden im Jahr 2019 Hinweise gegeben. Nach anschließenden Kontrollen mussten 38 der betroffenen Tiere getötet werden. Von fiebernden, lahmen Tieren mit aufgekrümmten Rücken, offenen Wunden, Entzündungen und melonengroßen Schwellungen ist in der Anklageschrift die Rede. 

Der Sohn und die beiden Angestellten sollen außerdem Rinder in mehreren Fällen aktiv misshandelt haben. Mit Schlägen und Tritten sollen die Tiere gequält worden sein. Mit spitzem Werkzeug soll auf ein Tier eingestochen worden sein. Die Angeklagten sollen die Tiere weiter mit Hilfe eines Radladers rücksichtslos herumgeschliffen haben. 

Andere Angestellte bereits verurteilt

Bereits 2023 wurden der Landwirt, sein Sohn und die beiden Angestellten gemeinsam mit zwei weiteren Angestellten angeklagt, das Verfahren gegen sie aber ausgesetzt. Zwei Angestellte legten dagegen in dem vergangenen Prozess ein Geständnis ab und wurden zu Geldstrafen verurteilt. Auf Anweisung ihres Vorgesetzten hätten sie es vermieden, einen Tierarzt zu rufen. Sie sprachen von einem „selbstherrlichen und gewissenlosen Führungsstil“.

Erneute Durchsuchungen am Hofe der Angeklagten

In der Zwischenzeit kam es zu erneuten Kontrollen auf dem Hof der Angeklagten. Nachdem eine Tierschutzorganisation erneut belastendes Material gesammelt hatte, durchsuchten Staatsanwaltschaft und Polizei nach eigenen Angaben im März vergangenen Jahres Gebäude des Milchviehbetriebs. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sohn in diesem Fall bisher nicht abgeschlossen. Das Ermittlungsverfahren gegen den Vater dagegen sei in der Zwischenzeit eingestellt worden. 

Insgesamt 16 Verhandlungstage setzte das Landgericht für den aktuellen Prozess an. Sollte das Verfahren nach Plan verlaufen, wäre Ende Mai mit einem Urteil zu rechnen. Es handelt sich voraussichtlich um den letzten Prozess im Kontext des Allgäuer Tierschutzskandals.

© dpa-infocom, dpa:260120-930-570827/2

 
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