Am Mittwoch krempelt der junge Mann bereitwillig den Ärmel nach oben. Richter Peter Werner, Vorsitzender der Zivilkammer, sieht sich die Transplantation am Ellbogen an. Der Azubi hatte Verbrennungen zweiten und dritten Grades an Armen, Rumpf und Rücken erlitten. Nach dem Unfall war er in Lebensgefahr ins Verbrennungszentrum Nürnberg geflogen worden. Und heute? "Ich kann nicht mehr an die Sonne", berichtet der 21-Jährige. Und er schult gerade auf Mechatroniker um. Er reagiert panisch, wenn er mit heißen Geräten und Gerüchen konfrontiert wird. Eine Stelle als Koch in Österreich musste er aufgeben, nachdem er schreiend aus der Küche gerannt war und sich danach an nichts mehr erinnern konnte.
Anwalt Dr. Burkhard Schulze will für ihn 75000 Euro Schmerzensgeld plus einen Feststellungsantrag einklagen, der insbesondere den Verdienstausfall von rund 30000 Euro beinhaltet, geschuldet dem verspäteten Eintritt ins Berufsleben. Beklagt sind ein Fachhändler aus Baden-Württemberg, bei dem die Rührmaschine gekauft worden war und dessen Aufkleber darauf klebte ("Quasi-Hersteller"). Außerdem ist der italienische Hersteller beklagt, von dem der Badener den Cremekocher importiert hatte.
Stellt sich die Frage: Warum ist der Cremekocher explodiert? Für den Sachverständigen Walter Haase aus Nürnberg haben sich keine Hinweise auf eine mangelhafte Wartung ergeben. Damals hatte die Kripo ermittelt. Die Großbäckerei war schnell außen vor. Ursächlich war laut Gutachter vielmehr eine Schweißnaht am Kessel. Diese Schweißnaht sei ein Konstruktionsfehler an sich: Sie hätte laut Haase an dieser Stelle gar nicht sein dürfen. Sie war zudem schlecht ausgeführt.
Es kam zum Riss, just in dem Moment, in dem der Lehrling die Maschine zur Reinigung gekippt hatte. Er beugte sich mit dem Teigschaber in die riesige Rührschüssel, weil Teig angebrannt war. In diesem Moment platzte die Kesselwandung: 33 Liter Thermo-Öl (170 Grad heiß) spritzten auf den Burschen. Verletzt wurde noch ein zweiter Azubi (17), der vier Meter entfernt stand. Unmittelbar nach dem Unfall eilten Kollegen mit Wassereimern herbei und zogen den Verletzten unter die Dusche. Haase ist seit 1982 Gutachter: "Das ist nicht der erste Fall, wo so etwas passiert."
Haase (72) ist Maschinenbauingenieur, Schweißfachingenieur und Ingenieur für Werkstoffwissenschaft der Metalle. Und trotzdem sprechen ihm die Beklagten die Kompetenz ab. Der Geschäftsführer aus Baden-Württemberg beharrt darauf, dass das Öl nicht oft genug gewechselt worden wäre, so dass es zu Verstopfungen kam und der Druck im Kessel zu groß wurde. Dem widerspricht ein Gutachten des TÜV Rheinland: Das Öl war demnach gebraucht, aber betriebstauglich. Der Geschäftsführer meint auch, dass der Lehrling doch den "Not-Aus-Knopf" hätte drücken können. Richter Peter Werner: "Ich nehme nicht an, dass das Öl dann zu fließen aufgehört hätte."
Der Richter macht keinen Hehl daraus, im Sinne des Lehrlings urteilen zu wollen. Vergleichsbemühungen scheitern. Werner regt je 18 000 Euro von beiden Beklagten an. Die Italiener bieten 12 000 Euro an. Aber der Geschäftsführer aus Baden-Württemberg sträubt sich. Er ist allenfalls zu symbolischen 500 Euro bereit. Eine höhere Zahlung würde den Konkurs bedeuten, deutet seine Anwältin an. Der Ein-Mann-Betrieb hat offenbar keine Betriebshaftpflichtversicherung. "So billig wie heute kriegen Sie das Prozessende nicht mehr", warnt Richter Werner den Badener vor einem Scheitern in der nächsten Instanz in Nürnberg. Werner verkündet seine Entscheidung am 27. März.













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