Tirschenreuth
Update 23.10.2018 - 17:53 Uhr

Behörde: Bei AfD-Politiker Stefan Löw fehlt das "a.D."

Die Regierung der Oberpfalz prüft die Berufsbezeichnung des Oberpfälzer AfD-Abgeordneten Stefan Löw. "Polizeibeamter" stand auf den Stimmzetteln zur Landtagswahl. Allerdings ist er seit September 2017 im Ruhestand.

Der neu gewählte AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Löw firmierte auf dem Stimmzettel als Polizeibeamter. Laut Regierung hätte er angeben müssen, dass er im Ruhestand ist. Bild: Gabi Schönberger
Der neu gewählte AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Löw firmierte auf dem Stimmzettel als Polizeibeamter. Laut Regierung hätte er angeben müssen, dass er im Ruhestand ist.

Bei der Regierung der Oberpfalz ist eine Beschwerde wegen der Berufsbezeichnung des neu gewählten Landtagsabgeordneten Stefan Löw (28, AfD) auf dem Stimmzettel eingegangen. Dies teilte die Pressestelle am Montag auf Anfrage mit. Auf dem Stimmzettel zur Landtagswahl hatte Löw, der im Stimmkreis Tirschenreuth antrat und über die Liste in den Landtag eingezogen ist, "Polizeibeamter" angegeben. "Formal korrekt wäre gewesen, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung den Zusatz 'a.D.' (außer Dienst) beigefügt hätte", schreibt die Regierung.

Als zuständige Wahlbehörde habe die Regierung die in der vergangenen Woche eingegangene Beschwerde und eine Presseanfrage "zum Anlass genommen, sich die Zustimmungserklärung des Bewerbers und den eingereichten Wahlkreisvorschlag der AfD nochmals anzusehen". Demnach hat Löw in beiden Fällen "Polizeibeamter" unter der Rubrik "Beruf oder Stand" angegeben. Diese Angaben seien von der Behörde übernommen worden. Die Regierung verweist darauf, dass dies bis 2017 den Tatsachen entsprochen habe, da der Bewerber bis Sommer Bundespolizeibeamter im aktiven Dienst war.

Löw sagte am Montag auf Anfrage von Oberpfalz-Medien, er sei seit 1. September 2017 im Ruhestand. Die Regierung betont, dass dies "der Wahlbehörde zum Zeitpunkt der Erstellung der Stimmzettel nicht mitgeteilt wurde und auch sonst nicht bekannt war". Zudem verweist die Regierung darauf, dass der Bewerber für die Richtigkeit der Berufsbezeichnung selbst verantwortlich ist. Löw sagte, er habe sich beim Landeswahlleiter erkundigt. Er verweist auf ein Schreiben vom 5. Januar. Demnach könne eine Tätigkeit angegeben werden, die der Bewerber ausübt - oder ausgeübt hat. Löw habe deshalb seinen erlernten Beruf angeben.

Landeswahlleiter widerspricht

In der Frage der richtigen Berufsbezeichnung auf dem Stimmzettel hat das Büro des Landeswahlleiters am Dienstag erklärt, dass es den neu gewählten Landtagsabgeordneten Stefan Löw (AfD) an die Regierung der Oberpfalz verwiesen habe. Diese sei für verbindliche Auskünfte zuständig. Löw hatte „Polizeibeamter“ angegeben und sich auf den Landeswahlleiter berufen. Nach Meinung der Regierung der Oberpfalz fehlte der Zusatz „a. D.“ für außer Dienst, da Löw seit 1. September 2017 in Ruhestand ist. Allerdings hatte die Regierung erst nach der Landtagswahl davon erfahren.

Der Wahlvorschlag der AfD war am 17. Mai eingegangen. Die Stimmzettel wurden Ende August 2018 gedruckt. Die Prüfung bei der Regierung ist inzwischen abgeschlossen. Für Wahlbeanstandungen ist der Landtag zuständig. Dort war in dieser Sache bis Dienstag weder eine Beschwerde noch eine Wahlbeanstandung im Sinne des Artikels 53 Landeswahlgesetz eingegangen, teilte der Landtag auf Anfrage mit. Wahlbeanstandungen durch Stimmberechtigte müssen binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Landtag eingehen.

 
Kommentare

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Stefan Löw

Zur Berufsbezeichnung auf Stimmzetteln habe ich am 4. Januar 18 der Landeswahlleitung die Frage gestellt, in welcher Form diese erfolgen kann/muss.

Hier die Antwort:

Unseres Erachtens soll durch die Berufs- oder Standesangabe im Wahlkreisvorschlag dem Wähler deutlich gemacht werden, welche Tätigkeit der Bewerber ausübt oder ausgeübt hat. Dem Selbstverständnis des Wahlbewerbers sollte so weit wie möglich entsprochen werden, auch hinsichtlich der Angabe des erlernten oder des derzeit ausgeübten Berufes (vgl. Hahlen, in Schreiber: Bundeswahlgesetz, 10. Auflage, Kommentar zu § 26 BWG, Erl. 8).

Fragen zu konkreten Einzel- bzw. Zweifelsfällen richten Sie bitte an den jeweils zuständigen Wahlkreisleiter. Zur Prüfung der Wahlkreisvorschläge ist der Wahlkreisleiter, zu deren Zulassung der Wahlkreisausschuss berufen (Art. 33 Abs. 1 Satz 1, Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlgesetz – LWG). Der Wahlkreisleiter ist in seiner Funktion als unabhängiges Wahlorgan nicht weisungsgebunden, insbesondere nicht gegenüber dem Landeswahlleiter.

Meine Sicht der Dinge:

„....welche Tätigkeit der Bewerber ausübt oder ausgeübt hat.“

Ich habe den Beruf des Polizeibeamten ausgeübt.

„Dem Selbstverständnis des Wahlbewerbers sollte so weit wie möglich entsprochen werden, auch hinsichtlich der Angabe des erlernten oder des derzeit ausgeübten Berufes.“

Ich habe den Beruf des Polizeibeamten erlernt.
Da mein vorläufiger Ruhestand krankheitsbedingt erfolgt ist, stellt dies für mich nur eine länger andauernde Krankschreibung dar. Daher ist mein Selbstverständnis, dass ich nach wie vor Polizeibeamter bin.
Weiterhin ist es möglich, dass ich jederzeit wieder in den aktiven Dienst berufen werde. Wäre ich vor der Wahl wieder in den Dienst berufen worden, dann wäre der Zusatz a.D. falsch. Deswegen habe ich auf der Zustimmungserklärung etc. und somit auf dem Wahlzettel nur meine berufliche Qualifikation, die des Polizeibeamten angegeben und keine Amtsbezeichnung.

„Fragen zu konkreten Einzel- bzw. Zweifelsfällen richten Sie bitte an den jeweils zuständigen Wahlkreisleiter.“

Da mehrere Punkte der Ansicht der Landeswahlleitung eindeutig erfüllt wurden und somit auch kein Zweifelsfall vorliegt, wurde der Wahlkreisleiter nicht noch extra befragt. Die Ansicht der Landeswahlleitung und des Wahlkreisleiters über gesetzliche Regelungen sollten gleich sein.

Interessant ist, dass der Neue Tag/ Onetz nur über AfD-Kandidaten recherchiert und nicht über andere Parteien.
So habe ich in einer kurzen Google-Recherche bei 11 Kandidaten eine Berufsbezeichnung gefunden die nicht der aktuellen Tätigkeit entspricht, sondern auch nur der beruflichen Qualifikation.
Ich selbst habe kein Problem damit, wenn die Kandidaten ihre beruflichen Qualifikationen angeben. Diese Angabe soll dem Wähler Aufschluss über themenspezifisches Fachwissen geben, dies ist nach Erwerb der Qualifikation der Fall.

Kandidaten die mit meinem Fall vergleichbar sind:

Grüne:
Hauff Siegfried, Industriekaufmann – befindet sich im Vorruhestand

Linke:
Berndt Wolfgang, Industriekaufmann – ist Rentner

Weitere Kandidaten:

CSU:
Stierstorfer Sylvia, Landtagsabgeordnete, Bankkauffrau – ist nicht mehr als Bankkauffrau tätig

SPD:
Wild Margit, Landtagsabgeordnete, staatl. anerkannte Heilpädagogin – ist nicht als Heilpädagogin tätig.

Wein Peter, Dipl.-Finanzwirt (FH), befindet sich seit 2015 im Studium

FW:
Hanisch Joachim, Landtagsabgeordneter, Dipl.- Verwaltungswirt (FH) – ist nicht mehr als Verwaltungswirt tätig

Sitter Alexandra, 1. Bürgermeisterin – sie führt dieses Amt nur ehrenamtlich aus

Grüne:
Mistol Jürgen, Landtagsabgeordneter, Krankenpfleger – ist nicht mehr als Krankenpfleger tätig

Bergmann Klaus, Dipl.-Ing. (FH) Luft und Raumfahrttechnik – ist aktuell Unternehmer

BP:
Schmieder Maximillian, Rettungsdiensthelfer – gibt bei OTV selbst den Beruf des Streamers bei Twitch an.

V-Partei:
Pedanova Andrea, B.Sc. Psychologie – ist Assistentin bei rechtlicher Beratung

Die Angaben wurden bei einer Google-Recherche gefunden und daher kann eine Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.

24.10.2018
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