Der Prozess fand am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der 21-Jährige bei der ersten Tat erst 17 war. Das Urteil erging wegen zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs und fünf Fällen des sexuellen Missbrauchs in den Jahren 2016 bis 2018. Der Angeklagte war von Beginn an geständig, das zu Beginn erst sechs Jahre alte Mädchen missbraucht zu haben. Dem Urteil ging ein Rechtsgespräch mit Verteidiger Franz Schlama und Staatsanwalt Peter Frischholz voraus. Die jetzt Neunjährige musste damit nicht vor der Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richter Gerhard Heindl aussagen. Ein Kriminalbeamter wurde gehört.
Vor fünf Jahren zugezogen
Die Verhältnisse, in denen das Mädchen aufwachsen musste, waren im ersten Prozess als katastrophal beschrieben worden. Zwei Familien - die der Brüder sowie die des Mädchens - waren 2014 in den Ort im Landkreis Tirschenreuth zugezogen. Dort bewohnten sie gemeinsam ein Haus. Querbeet wurden sexuelle Beziehungen unterhalten, immer mal wieder kam es unter den berufslosen Erwachsenen auch zu körperlichen Auseinandersetzungen. Alkohol und Drogen wurden konsumiert.
Und mittendrin: Das Kind, das - wie man heute weiß - seit mindestens 2016 von den Burschen zur Befriedigung benutzt wurde. Die Vergewaltigung durch den Älteren flog im Frühjahr 2018 bei einer Untersuchung im Klinikum Weiden auf. Erst nach dem Gerichtsprozess im April kam auch der Missbrauch durch den jüngeren Bruder ans Licht, weil sich das Kind seiner Pflegemutter offenbarte. Die Schülerin soll nicht mehr in den elterlichen Haushalt zurück müssen.
Im ersten Gerichtsverfahren war öffentlich verhandelt worden, weil dieser Täter zur Tatzeit knapp über 18 Jahre alt war. Er nannte sein Leben ein "Scheißleben".















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