Die Kfz-Kette ATU hat in einem Rechtsstreit um eine Werbeaktion einen Erfolg gefeiert. Wie das Fachportal Automobilwoche meldet, hat das Oberlandesgericht Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts in Weiden bestätigt. Demnach habe ATU rechtens gehandelt, als das Unternehmen in zwei Werbespots von der "Garantie-Lüge" der Hersteller und Vertragsketten gesprochen hatte.
Ziel sei gewesen, Neuwagenbesitzern die Angst vor dem Verlust der Garantie zu nehmen, teilte ATU mit. Hierfür gibt es in dem Spot ein gespieltes Interview und die Aussage, dass "Millionen Autofahrer jahrelang getäuscht wurden".
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte sowohl gegen die Form als auch die Aussage an sich geklagt. Laut ATU habe das Gericht diese Aussage als zulässig erklärt, da sie keine kollektive Herabsetzung aller Hersteller darstelle. Zudem bewege sich die Werkstattkette mit dem Begriff "Garantie-Lüge" im Schutzbereich der Meinungsfreiheit.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.