Weiden in der Oberpfalz
11.08.2020 - 17:51 Uhr

Erfolg vor Gericht: ATU-Werbung darf bleiben, wie sie ist

Harter Zusammenstoß vor Gericht, aber die juristischen Airbags von ATU erweisen sich als sehr robust: Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe muss seine Klage gegen zwei ATU-Werbungen als Totalschaden verbuchen.

ATU in Weiden Bild: Armin Weigel
ATU in Weiden

Die Kfz-Kette ATU hat in einem Rechtsstreit um eine Werbeaktion einen Erfolg gefeiert. Wie das Fachportal Automobilwoche meldet, hat das Oberlandesgericht Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts in Weiden bestätigt. Demnach habe ATU rechtens gehandelt, als das Unternehmen in zwei Werbespots von der "Garantie-Lüge" der Hersteller und Vertragsketten gesprochen hatte.

Ziel sei gewesen, Neuwagenbesitzern die Angst vor dem Verlust der Garantie zu nehmen, teilte ATU mit. Hierfür gibt es in dem Spot ein gespieltes Interview und die Aussage, dass "Millionen Autofahrer jahrelang getäuscht wurden".

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte sowohl gegen die Form als auch die Aussage an sich geklagt. Laut ATU habe das Gericht diese Aussage als zulässig erklärt, da sie keine kollektive Herabsetzung aller Hersteller darstelle. Zudem bewege sich die Werkstattkette mit dem Begriff "Garantie-Lüge" im Schutzbereich der Meinungsfreiheit.

Weiden in der Oberpfalz17.03.2020
 
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