Weiden in der Oberpfalz
07.05.2019 - 12:43 Uhr

Oberarzt zu Haft verurteilt

Schicksalstag in Magdeburg: Zum dritten Mal fuhr ein geschasster Oberarzt der Kliniken Nordoberpfalz am Dienstag in die sachsen-anhaltinische Hauptstadt, um ein endgültiges Urteil zu kassieren. Jetzt steht fest: Er muss ins Gefängnis.

Der Angeklagte mit Verteidiger Rouven Colbatz am Dienstag im Gerichtssaal in Magdeburg Bild: Ingo Kugenbuch, Mitteldeutsche Zeitung
Der Angeklagte mit Verteidiger Rouven Colbatz am Dienstag im Gerichtssaal in Magdeburg

Von Ingo Kugenbuch, Mitteldeutsche Zeitung, und Christine Ascherl

Das Landgericht Magdeburg verurteilte den 51-Jährigen wegen des gemeinschaftlichen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs an einer 13-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft.

Er knetet die Hände, faltet sie, wischt sich über das Gesicht. Dann wendet sich der Angeklagte dem Gericht zu: „Ich bettle Sie um Gnade an“, sagt er kläglich. Der 51-Jährige hat den Anspruch auf das „letzte Wort“, ehe sich das Gericht zur Beratung zurückzieht. Nach einer guten halben Stunde ist klar: Es wird keine Gnade geben für den Mann, der zweimal ein 13-jähriges Mädchen aus Quedlinburg missbraucht hat. „Wir können keine Gnadenentscheidung treffen, wir müssen nach dem Gesetz urteilen“, sagt Vorsitzender Richter Dirk Sternberg in der Urteilsbegründung.

Die Entscheidung der Strafkammer fällt mit zwei Jahren und sieben Monaten Haft – ein Monat gilt wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt – zwar eher milde aus. Aber der Angeklagte ist trotzdem schockiert. Eine Strafe über zwei Jahre muss abgesessen werden und kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bewährung – das war es, worauf der bayerische Notfallchirurg und sein Verteidiger Rouven Colbatz gehofft hatten. Das schien angesichts der Taten abenteuerlich. Auf seinem Handybildschirm hatte der Arzt 2014 während seines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus Tirschenreuth via Skype zugesehen, wie sich ein 69-Jähriger aus Bremerhaven an dem Kind verging. 2015 setzte er sich, inzwischen Oberarzt der Weidener Notaufnahme, zweimal selbst ans Steuer und fuhr hinauf in den Harz. Eine Mutter bot dort ihre Tochter seit deren zehntem Lebensjahr für sexuelle Dienste an.

Gemeinsam mit dem Mann aus Bremerhaven hielt sich der Arzt in einer Wohnung in Wernigerode auf. Erst ließ der dickbauchige Drahtzieher des Pädophilenrings (später verurteilt zu elf Jahren plus Sicherheitsverwahrung) Oralverkehr an sich vornehmen, dann der Gast aus Weiden (Preis 800 Euro). Er habe sich danach schlecht gefühlt und das der damals 13-Jährigen auch gesagt, so seine Einlassung vor Gericht. Das Mädchen habe ihm später im Auto erzählt – man fuhr in einen Elektromarkt, wo sie sich ein Handy aussuchen durfte – , wie schlecht sie sich bei dem fühle, was sie mit Männer gegen Geld machen müsse.

All das hat der Mediziner aus Weiden von Beginn der Ermittlungen an gestanden. Er gestand sogar mehr, als ihm vorgeworfen worden war: Einen zweiten Besuch in Wernigerode hatte das Opfer gar nicht erwähnt. 2015 begannen die staatsanwaltlichen Ermittlungen. 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht zu 3 Jahren 9 Monaten Haft. Der Arzt legte Berufung ein. Wieder ein Jahr später, im November 2017, reduzierte das Landgericht Magdeburg auf 2 Jahre 9 Monate, weil die Zahlung von Schmerzensgeld zu wenig berücksichtigt worden war. Schließlich hatte auch noch die Revision zum Oberlandesgericht teilweise Erfolg: Die Straftat via Skype war zum Tatzeitpunkt noch nicht Bestandteil des Strafgesetzbuches.

Colbatz hatte gehofft, dass das Landgericht bei der geringsten möglichen Strafe von zwei Jahren und fünf Monaten bleibt und dann fünf Monate als abgesessen anerkennt, sagte er am Rande der Verhandlung der „Mitteldeutschen Zeitung“. Daraus wird nun nichts. Seinen Job in der Notaufnahme hat der verheiratete 51-Jährige 2017 ohnehin schon verloren. Es ist zudem zu erwarten, dass ihm nun auch die Approbation entzogen wird. Darüber entschiedet die Approbationsstelle der Regierung Oberbayern. Anwalt Colbatz kündigte noch einmal Revision an, auch wenn das nichts bringen werde. Es gehe ihm dabei nur eine Hinauszögerung des Haftantritts. „So kann er noch seine Dinge regeln.“

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