Weiden in der Oberpfalz
18.10.2023 - 17:31 Uhr
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Prozessauftakt Wohnsachwerte: Die U-Haft hat Spuren beim Society-Paar hinterlassen

Der Prozess um die Skandalgenossenschaft Wohnsachwerte hat begonnen. Juristisch kam das Verfahren am ersten Tag kaum weiter. Menschlich bot der Tag aber spannende Einblicke – besonders, wenn man das angeklagte Paar schon vorher kannte.

Die Angeklagte vor dem Prozessbeginn. Ihr Anwalt Rouven Colbatz spricht der 50-Jährigen Mut zu. Bild: Gabi Schönberger
Die Angeklagte vor dem Prozessbeginn. Ihr Anwalt Rouven Colbatz spricht der 50-Jährigen Mut zu.

Ende September hat die Frau ihren 50. gefeiert. Im ganz kleinen Kreis, in der bekannten Augustenburg in Regensburg. An diesem Mittwochmorgen sind viele Zuschauer und Pressevertreter vor allem wegen ihr in den Schwurgerichtssaal am Landgericht Weiden gekommen. Nachträglich gratulieren wollen sicherlich die wenigsten.

Und auch die Frau sieht nicht so aus, als wäre ihr nach feiern zumute. Die anderthalb Jahre im Regensburger Untersuchungsgefängnis haben Spuren hinterlassen bei der ehemaligen Vorsitzenden der Genossenschaft Wohnsachwerte (WSW). Einst hat sich die gebürtige Weidenerin gerne als Businessfrau inszeniert. Sprachgewandt, energiegeladen. Am Mittwoch kommt sie fast schon gebückt in den Saal, mit tränenroten Augen sucht sie den Blick ihres mitangeklagten Ehemannes. Die einst so elegante Business- ist einer schlichten "Hausfrauenfrisur" gewichen.

Der mitangeklagte Sohn wirkt im Vergleich zu seiner Mutter entspannt und beinahe schon unbeteiligt. Anders als die Frau kommt der sportliche junge Mann aber auch nicht aus dem Untersuchungsgefängnis. Sein Haftbefehl wurde bereits im August 2022 ausgesetzt. Der Mann hat inzwischen einen neuen Job gefunden, lebte die vergangenen Monate ein vergleichsweise normales Leben.

Vorgeworfen wird ihm gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in über 20 000 Fällen, dazu nochmals mehr als 40 000 Betrugsversuche. Es sind dieselben Vorwürfe, die auch seiner Mutter und dem Stiefvater gelten. Der 54-Jährige war Aufsichtsratsvorsitzender der Skandal-Genossenschaft. Auch er verbrachte die Zeit seit März 2022 in Untersuchungshaft. Und auch ihm sind die Belastungen der Zeit anzusehen. Der Geschäftsmann mit dem einst so gewinnenden Lachen ist grau geworden, nicht nur seine Haare. Nur die braunen Segelschuhe und die farbenfrohen Socken erinnern an die Jahre, in denen das Paar in Weidens In-Lokalen und bei den Serviceclubs der Stadt den Ton angegeben hat. Heute trägt der Mann Fußfesseln aus Metall über den bunten Socken.

Immer noch angriffslustig

Ihre Angriffslust haben die Angeklagten in der Haft aber wohl nicht verloren. Auf jeden Fall zeigen ihre Verteidiger schon zu Beginn der Verhandlung, in welche Richtung es in den nächsten Wochen gehen könnte. Konfliktverteidigung scheint das Mittel der Wahl. Die insgesamt sechs Juristen suchen Verfahrensfehler. Besonders der Weidener Anwalt Rouven Colbatz und sein Regensburger Kollege Michael Haizmann tun sich zu Beginn damit hervor.

Erst merkt aber der Vorsitzende Richter Peter Werner selbst an, dass ein Bescheid des Landgerichts Regensburg nicht pünktlich zugestellt worden war. Deshalb muss der beisitzende Richter Matthias Bauer auf Antrag der Verteidiger diesen Bescheid verlesen, mit dem das Landgericht Regensburg begründet, weshalb der Fall nicht an der dortigen Wirtschaftsstrafkammer verhandelt wird. Dafür wäre nötig, dass in dem Fall komplizierte wirtschaftliche Zusammenhänge eine Rolle spielen. Das sehen die Richter in Regensburg aber nicht so. Es geht schlicht um Betrug, dass dafür eine Genossenschaft genutzt worden sein soll, sei hier nur Nebensache.

Ungewöhnlicher Einwand

Richtig komplex wird es fürs Gericht aber, als Rouven Colbatz den Antrag stellt, die Anklageschrift als Ganzes nicht zuzulassen. Die Schrift wurde als elektronisch-komprimierte "Zip"-Datei versandt, so dass die gut 1100 Seiten nicht übermäßig Speicherplatz verbrauchen. Dieses Komprimierungsverfahren sei aber für diesen Zweck nicht zulässig, argumentiert Verteidiger Colbatz. Die Komprimierung könne auf den Inhalt der Schrift zugreifen und diesen verändern.

Den Richtern ist anzusehen, dass es ihnen schwer fällt, mit dem Vorwurf umzugehen. Die Sitzung wird direkt für anderthalb Stunden unterbrochen, im Anschluss nochmals für zwei weitere Stunden. Später lässt das Gericht die Anklageschrift in Papierform an die Angeklagten und deren Verteidigung verteilen. Es folgen noch einige Diskussionen unter Juristen. Es geht darin um mögliche neue Einlassungsfristen, die nötig sind, wenn die Anklage erst jetzt formgerecht zugestellt wird, wie der Verteidiger des 54-jährigen Angeklagten, Michael Haizmann, findet. Dem widerspricht aber Staatsanwalt Wolfgang Voit. Letztlich findet sich hier aber ein Kompromiss, mit dem alle Seiten leben können. Auch über die Umstände der Beweisaufnahme gibt es Diskussionen, die Reihenfolge der geplanten Zeugen gefällt den Anwälten nicht. Aber auch hier findet sich eine Lösung.

Gegen 15 Uhr unterbricht und vertagt Richter Werner die Verhandlung. Der erste Tag in diesem Mammut-Prozess mit mehr als 30 angesetzten Terminen bis ins Frühjahr 2024 endet damit nach rund sechs Stunden. Gut fünf davon bestanden aus Unterbrechungen, Pausen und Wartezeit.

Kein Kontakt zum Sohn

Den Angeklagten boten die Unterbrechungen im Gerichtssaal immerhin die Möglichkeit, sich nach vielen Monaten wieder einmal persönlich auszutauschen – auch wenn dabei mehrere Polizisten überwachten, dass nichts für den Prozess Relevantes gesprochen wurde. Auffällig dabei: Während das Ehepaar die Zeit intensiv und innig nutzte, blieb der Sohn des Paares außen vor. Er blieb bei seinen Anwälten sitzen, beteiligte sich nicht am "Familien"-Gespräch.

Beim 30-Jährigen wurde bereits im August 2022 der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Begründet wurde dies damals unter anderem mit kooperativem Verhalten. Ob mit dem Begriff möglicherweise auch belastende Aussagen gegen Mutter und Stiefvater gemeint gewesen sein könnten? Die Gesprächssituation im Gerichtssaal lässt sich möglicherweise als Indiz für diese These interpretieren. Ob es aber wirklich stimmt, muss der Fortgang des Prozesses belegen. Am 6. November geht es weiter.

Hintergrund:

Der WSW-Prozess

  • Im Mittelpunkt des Prozesses geht es um die Immobiliengenossenschaft Wohnsachwerte WSW.
  • Die WSW hatte formell den Zweck, Geld von Genossen einzusammeln, dieses in Immobilienprojekte anzulegen und den Genossen daraus Rendite oder Wohnraum zukommen zu lassen.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten nun gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in mehr als 20 000 Fällen vor. Hinzu kommen mehr als 40 000 Versuchs-Fälle.
  • Konkret sollen die Angeklagten neue Genossen mit unlauteren Methoden geworben zu haben. Diese wussten nicht, dass sie durch einige Klicks im Internet zu Mitgliedern gemacht wurden. Die für den Vertragsabschluss nötige Schriftform wurde nicht eingehalten.
  • Der zweite große Vorwurf: Das eingesammelte Geld wurde nicht für Immobilienprojekte verwendet, sondern über ein unzulässiges Provisionssystem in die eigene Tasche gewirtschaftet.
  • Bei mehr als 30 Verhandlungstagen soll das Gericht bis Frühjahr 2024 nun herausfinden, ob die Vorwürfe zutreffen.
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