Wenn Vorsitzender Richter Peter Werner an diesem Donnerstagmorgen das Urteil der Ersten Jugendkammer am Landgericht Weiden verkündet, wäre alles andere als ein Schuldspruch wegen Mordes eine große Überraschung. Schon bevor der Prozess kurz vor Weihnachten 2024 begann, schienen die Fakten klar. Von der gut anderthalb Monate oder neun Tage dauernden Verhandlung hat die Öffentlichkeit dann wenig mitbekommen. Gegen den 15-jährigen Angeklagten wird wegen dessen Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
An der Sicht auf den Tatablauf scheint sich aber wenig geändert zu haben. Vergangene Woche forderte sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch Verteidiger Georg Karl aus Regensburg einen Schuldspruch wegen Mordes. Das hat der Sprecher des Landgerichts, Florian Bauer, in einer der wenigen Erklärungen zum Fortgang der Verhandlung bestätigt.
Einer tot, zwei verletzt
Das spricht dafür, dass die neun Verhandlungstage in Weiden keine neuen Details ergeben haben: Ende Oktober 2023 soll der damals noch 14-Jährige in der Jugendpsychiatrie einen Siebenjährigen angegriffen und mit einem Messer tödlich verletzt haben. Bei der Tat verletzte der Junge auch zwei erwachsene Aufsichtskräfte.
Die Opfer soll der junge Angreifer wahllos ausgesucht, seine Waffen bei einem Heimatbesuch wenige Tage zuvor aus der elterlichen Küchen mitgenommen haben. Es gibt ein Foto, das kurz vor der Tat entstanden sein soll. Es zeigt den späteren Angreifer, der sich selbst über einen Toilettenspiegel fotografiert hat. In der Hand hält er ein langes Messer mit fester Klinge, unter dem Bild steht das Wort "Revenge" für Rache.
In die Jugendpsychiatrie war das Kind Anfang 2023 eingewiesen worden. Bei dem damals noch nicht strafmündigen Jungen aus dem Kreis Neustadt/WN waren eindeutige Pläne für einen Anschlag auf eine Schule in der Region gefunden worden. Ein zweiter Verdächtiger wurde damals als Mitläufer eingestuft, treibende Kraft soll der nun Angeklagte sein. Weil beide Jungen damals noch unter 14 Jahre alt waren, kam es nicht zu strafrechtlichen Ermittlungen, die Hintergründe wurden auch nicht in einem Prozess öffentlich aufgearbeitet.
Der nun angeklagte Junge war seitdem in der Psychiatrie untergebracht. Schon damals war zumindest zwischen den Zeilen der Polizeimeldungen zu lesen, dass die Ermittler ihn für dauerhaft gefährlich hielten. Diese Einschätzung scheint sich kein Jahr später bewahrheitet zu haben.
Genau daraus ergibt sich die Frage nach dem weiteren Umgang mit dem jungen Täter. Die Staatsanwaltschaft hat für ihn eine Strafe von 9 Jahren und 9 Monate Jugendhaft gefordert, drei Monate unterhalb der Höchststrafe. Selbst wenn das Gericht dieser Forderung folgt und eine Strafe nahe an der Höchststrafe ausspricht: Die Frage ist, was danach mit dem Täter passiert.
Tatsächlich war die Verhandlung als Strafprozess und nicht als Sicherungsverfahren angelegt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft vorab davon ausgegangen ist, dass der Junge die Verantwortung für seine Tat zumindest teilweise selbst tragen kann, dass er mindestens teilweise schuldfähig ist.
Potenziell gefährlich
Dennoch scheint die Verhandlung in den Augen der Staatsanwaltschaft ergeben zu haben, dass der Angeklagte psychisch gestört und in Freiheit potenziell gefährlich ist. Deshalb fordern die Ankläger eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und auch eine mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung. Damit verbunden ist, dass auch die Staatsanwaltschaft den Angeklagten nicht für voll schuldfähig hält.
Auch der Verteidiger forderte das Gericht in seinem Plädoyer auf, seinen Mandanten nicht in einem Gefängnis, sondern in einer Psychiatrie unterzubringen. Sollte das Gericht den Forderungen nachkommen, bleibt noch offen, wie lange der junge Mann in Behandlung bleiben muss.
Vorbehalt auf Sicherungsverwahrung
Die Staatsanwaltschaft scheint davon auszugehen, dass der Angeklagte auch über das Verbüßen seiner Haftstrafe hinaus gefährlich bleiben könnte. Deshalb ergänzte der Staatsanwalt seine Forderung um einen Vorbehalt für eine spätere Sicherungsverwahrung. Kommt das Gericht dieser Forderung nach, dann würde zu einem späteren Zeitpunkt darüber entschieden, ob der junge Mann in Sicherungsverwahrung muss.
Dann würde er zu einem späteren Zeitpunkt nochmals untersucht und im Anschluss über seine Gefährlichkeit entschieden. Dieser Vorbehalt ist nötig, da das Jugendstrafrecht eine sofortige Sicherungsverwahrung nicht vorsieht.
Wie Landgerichtssprecher Florian Bauer auf Nachfrage erklärt, wäre eine entsprechende Entscheidung des Gerichts eine Besonderheit, da ein solcher Vorbehalt auf Sicherungsverwahrung eine absolute Ausnahme bedeute. Mit anderen Worten: Es ist doch noch lange nicht alles geklärt im Prozess um die Mordtat eines 15-Jährigen.



















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