Der Bote muss schwer schleppen, wenn er zwischen den Feiertagen die Post an das Landgericht Weiden bringt. Im Dezember sind mehr als 100 Klagen gegen Volkswagen eingegangen, schätzt Landgerichtssprecher Markus Fillinger. Bis Silvester rechnet er mit noch einem Schwung. Damit hat sich die Zahl der VW-Klagen verdoppelt.
Es geht in den Endspurt: Zum 31. Dezember läuft die Verjährungsfrist aus. Ab dann können Geschädigte keine Ansprüche mehr geltend machen. Die Stapel wachsen: im wahrsten Sinne des Wortes. Die VW-Klagen nehmen in den Büros der Zivilrichter am Landgericht Weiden inzwischen mehrere Meter ein. Im Prinzip geht es immer um das Gleiche: Die Kunden wollen eine Entschädigung dafür, dass ihnen ein manipuliertes Auto verkauft wurde.Wie bekannt, geben die Fahrzeuge im Prüfstand vorteilhaftere Abgaswerte an. Autohändler bieten zwar Updates an, trotzdem ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt mit einem Minderwert zu rechnen.
Für die Landgerichte – hier am Beispiel Weiden – bedeuten die VW-Klagen eine enorme Belastung. In Weiden bearbeiten vier Richter Zivilsachen (und oft noch zusätzlich Strafverfahren). Im Vorjahr wurden in Weiden insgesamt rund 520 Eingänge an Klagen verzeichnet – 2018 waren es 700. Der „Berg“ wird abgearbeitet: Im Januar verhandelt einer der Zivilrichter an einem Tag ein Dutzend VW-Klagen am Stück – von früh bis spät. Aber Fillinger warnt: Die Terminierung der Klagen kann dauern, da auch die anwaltlichen Vertreter tausende derartiger Klagen zu bearbeiten haben. „Fristverlängerungsgesuche sind die Regel.“
2019 wird es für die Kunden – und für VW – interessant. Volkswagen kann dann endlich beziffern, wie groß der „Gegner“ ist: Dann stellt sich heraus, wie viele VW-Kunden Einzelklagen bei ihren Landgerichten eingereicht haben. Und es wird feststehen, wie viele VW-Kunden sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Das Register ist noch bis 25. Januar 2019 geöffnet, die Verbraucherzentrale rät aber bei Unsicherheiten zur Verjährung zu einer Anmeldung noch 2018. Dies ist kostenfrei und ohne Anwalt möglich (bundesjustizamt.de). Nach Auskunft der Verbraucherzentrale haben sich über 200 000 Kläger angeschlossen.
Eine höchstrichterliche Entscheidung im VW-Skandal steht nach wie vor aus. Kein Verfahren hat es bis zum Bundesgerichtshof „geschafft“. Erfahrungsgemäß bot VW im Falle einer Verurteilung in zweiter Instanz einen Vergleich an.














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