Rechtsanwalt Michael Haizmann fand sie "teilweise zynisch". Andere Besucher des dreißigsten und letzten Verhandlungstags im Wohnsachwerte-Prozess vor dem Landgericht Weiden sahen in der Urteilsbegründung von Vorsitzendem Richter Peter Werner "eine richtig gute Zusammenfassung" der Ergebnisse der Hauptverhandlung. Nach mehr als fünf Monaten war sie am Donnerstagnachmittag mit den Urteilen und mehrjährigen Haftstrafen gegen die drei Angeklagten zu Ende gegangen.
Das Gericht hatte die Hauptangeklagte und ehemalige Vorständin (50) der Genossenschaft zu 5 Jahren und 10 Monaten wegen Betrugs verurteilt. Ihr Ehemann (55) und WSW-Aufsichtsratsvorsitzende erhielt 3 Jahre und 7 Monaten zugesprochen, der Sohn (31) der Frau soll für 4 Jahre in Haft. Außerdem müssen die Angeklagten Geld zurückzahlen, das sie mit der WSW verdient haben: das Ehepaar 5,1 Millionen Euro, der 31-Jährige gut 320 000 Euro.
Nachdem Werner diese Entscheidung der Ersten Strafkammer verkündet hatte, nahm er sich Zeit, um das Urteil zu begründen und dabei auch nochmal abzureißen, wie es zur Gründung der WSW kam und was in den vier Jahren zwischen 2018 und 2022 passiert ist.
"Über den Tisch gezogen"
Werner beschränkte sich dabei nicht alleine auf eine juristische Würdigung. Ihm sei das Wort eines Zeugen vom Verbraucherschutz im Ohr geblieben, sagte Werner: "Nicht immer, wenn ein Kunde über den Tisch gezogen wird, ist es auch Betrug." Und tatsächlich sei es von Beginn an Ziel des Trios gewesen: Menschen über den Tisch ziehen, ohne wegen Betrugs belangt werden zu können.
Zu Beginn des Prozesses haben die Angeklagten häufiger von der "eigenen Genossenschaft" gesprochen. "Diese Wortwahl ist bezeichnend", fand Werner, denn eine Genossenschaft könne niemandem gehören. Die Angeklagten behandelten die WSW aber wie Eigentum, sie trafen Vorkehrungen, um Mitglieder von der Mitwirkung auszuschließen, arbeiteten mit Strohmännern im Vorstand, verlangten hohe Gebühren und versprachen Renditen, die "sehr unattraktiv gewesen wären, um es vorsichtig auszudrücken", so Werner. Gezielt habe man sich an "wirtschaftlich Schwache und Unbeholfene" gewandt.
Auch bei diesem Handeln könne man Hinweise auf betrügerisches Vorgehen zumindest annehmen, die Abgrenzung von bloßem über den Tisch ziehen und echtem Betrug sei nicht einfach. "Zum Glück können wir uns diese Abgrenzung ersparen", sagte Werner.
Artikel 15 hilft
Tatsächlich ist es Artikel 15 des Genossenschaftsgesetzes der die Abwägung erspart. Dieser Artikel legt fest, dass für den Kauf von Genossenschaftsanteilen die Schriftform nötig ist. Spätestens ab Mai 2020 muss den drei Angeklagten bewusst gewesen sein, dass ihre Form des Online-Vertriebs ohne entsprechende Signatur nur unwirksame Verträge produziert.
Dennoch nutzten sie diese Verträge, um sich an die Arbeitgeber ihrer Vertragspartner zu wenden, um Abschlagszahlungen von den Löhnen der Mitarbeiter als vermögenswirksame Leistungen einzufordern. Die Arbeitgeber wurden getäuscht, weil es keine wirksamen Verträge gab. Und weil für mehr als 16 000 Menschen tatsächlich Geld überwiesen wurde, sei auch ein Vermögensschaden entstanden. Damit sind alle Voraussetzungen für den Straftatbestand Betrug erfüllt. Weil die Angeklagten von den Betrügereien leben wollten, ist es gewerbsmäßiger Betrug
Allerdings erfolgte die Verurteilung nur in einem statt in mehr als 16 000 Fällen. Das Gericht folgte dem Plädoyer der Verteidiger Jörg Meyer und Rouven Colbatz. Und auch der Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs ging nicht ins Urteil ein, wohl auch, weil der Tatbeitrag des 55-Jährigen eher gering bewertet wurde. Eine Bande muss nach dem Strafgesetz aber aus mindestens drei Personen bestehen. Diese Bedingung sahen die Richter nicht als erfüllt an. Für sie war vor allem die Frau die Hauptschuldige, der Mann war dagegen in viele Details nicht eingeweiht.
Die veränderte juristische Bewertung hatte vor dem Urteil für Aufregung gesorgt, Verteidiger Michael Haizmann hatte ein Rechtsgespräch angeregt, tatsächlich zogen sich die Juristen nochmals ins Richterzimmer zurück. Kurzfristig war gar nicht klar, ob es an dem Tag überhaupt ein Urteil geben würde. Dann ging es doch schnell und auch die Strafhöhe blieb im zuvor abgesteckten Rahmen, auch weil sich an den Tatsachen und der Schadenssumme von mehr als 6,8 Millionen Euro nichts geändert hat. "Ein oder zwei Monate" könnte besonders der Wegfall des Bandenvorwurfs seiner Mandantin erspart haben, mutmaßte Colbatz.
Revision wahrscheinlich
Wirklich zufrieden gab sich der Weidener Rechtsanwalt dennoch nicht. Insbesondere den Werteinzug sei nicht angemessen. Nach der Haft müsse seine Mandantin dann "auch noch bei minus 5 Millionen starten." Er schließe eine Revision nicht aus. Die Verteidiger des 31-Jährigen ließen durchblicken, dass eine Revision für ihren Mandanten sogar wahrscheinlich ist.
Fest steht der Gang zum Bundesgerichtshof bereits für Michael Haizmann. Dabei ist bei seinem Mandanten schon klar, dass er nicht mehr ins Gefängnis muss – weil er bereits 22 Monaten in Untersuchungshaft vebracht hat. Dennoch möchte Haizmann vom BGH gleich zwei Punkte geklärt wissen: Neben der Frage des Wertersatzes geht es um die Frage, ob das Verfahren nicht vor einer Wirtschaftskammer hätte geführt werden müsste. Das wollte der Jurist bereits vor dem Hauptverfahren erreichen, das Landgericht Regensburg hatte abgelehnt. Wenn es nach Haizmann geht, wird es also nochmals eine Urteilsbegründung geben, die dann nicht von Peter Werner vorgetragen wird.















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