25.06.2019 - 22:33 Uhr

Ab Juli Rückerstattung für "Strabs"-Härtefälle

Für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge ("Strabs") können Grundstückeigentümer ab 1. Juli eine Teilrückerstattung beantragen. Nicht jeder ist aber dazu berechtigt.

Die Staatsregierung hat einen Härtefallfonds für die Abrechnung früher von Grundstückseigentümern gezahlter Straßenausbaubeiträgen eingerichtet. Bild: Karin Wilck
Die Staatsregierung hat einen Härtefallfonds für die Abrechnung früher von Grundstückseigentümern gezahlter Straßenausbaubeiträgen eingerichtet.

Die Staatsregierung hat einen mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds für die Abrechnung früher von Grundstückseigentümern gezahlter Straßenausbaubeiträge ("Strabs") auf den Weg gebracht. Antragsberechtigt sind Eigentümer, die zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 zur Zahlung der Beiträge herangezogen wurden. Seit dem 1. Januar 2018 sind die "Strabs" abgeschafft.

Ausgeschlossen sind Fälle, in denen der gezahlte Betrag unter 2000 Euro gelegen hat. Keine Anträge stellen dürfen zudem Privatpersonen, deren Jahreseinkommen über 100 000 Euro liegt, bei zusammenveranlagenden Ehepaaren sind es 200 000 Euro. Die Antragsfrist läuft vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019. Die Zuwendungsentscheidungen werden ungeachtet des Datums der Antragstellung erst im Frühjahr 2020 getroffen.

Die genauen Kriterien für einen Härtefall sind jenseits der genannten Bagatell- und Einkommensgrenzen noch offen. Eine genaue Definition soll die nun einzurichtende Härtefallkommission entwickeln, die vom früheren Präsidenten des Obersten Rechnungshofes, Heinz Fischer-Heidelberger, geleitet wird. Insofern ist unklar, ob alle Antragsberechtigten auch mit Rückzahlungen rechnen können. Genauso wenig steht fest, ob die gewährten Rückzahlungen die im Einzelfall gezahlte "Strabs" komplett umfassen oder nur anteilig erfolgen. Aufgrund überschlägiger Schätzungen rechnet Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit einer "fünfstelligen Zahl" an Antragstellern. Er sprach von "mindestens 10 000 Betroffenen".

"Gerecht und effizient"

Nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist das Ziel des Fonds eine "gerechte und effiziente Verteilung" der 50 Millionen Euro. Er betonte dabei ausdrücklich, dass es ungeachtet der Zahl der tatsächlich erfolgten Anträge keine Erhöhung der Fondsmittel geben werde. Anders als Aiwanger wollte er keine Zahlen nennen. Diese könne man gegenwärtig nicht konkret abschätzen. Man habe der Kommission deshalb auch keine Vorgaben für die Härtefallkriterien gemacht. "Das wäre ein Stochern im Nebel gewesen", meinte Herrmann.

Hoffen auf Frieden

Aiwanger zeigte sich optimistisch, dass die "Strabs"-Thematik mit dem Härtefallfonds "kurz vor einer endgültigen Befriedung" stehe. "Das ist ein Ergebnis im Sinne der Bürger und trägt zum Rechtsfrieden im Land bei", sagte Aiwanger. Es könnten so mit der "Strabs"-Abschaffung zum Stichtag 1.1.2018 aufgetretene Ungerechtigkeiten beseitigt werden.

Zur weiteren Information der Bürger hat das Innenministerium ein Faltblatt herausgegeben. Zudem wurde im Internet die Seite www.strabs-haertefall.bayern.de freigeschaltet. Über diese ist auch - neben der Papierform - eine Online-Antragstellung möglich.

 
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