Der Oberpfälzer AfD-Abgeordnete Stefan Löw ist bei der Wahl zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Landtag gescheitert. Bei der Wahl stimmten nur 16 Abgeordnete für Löw, 151 gegen ihn, 7 enthielten sich. Das PKG ist für die Aufsicht über den Verfassungsschutz in Bayern zuständig. Die AfD, die nach dem Austritt zweier Abgeordneter derzeit 20 Mitglieder hat, ist damit bereits zum dritten Mal mit ihrem Besetzungswunsch gescheitert. Die übrigen Fraktionen begründeten ihre Ablehnung eines AfD-Vertreters im PKG mit der Tatsache, dass die Partei vom Verfassungsschutz zum Prüffall erklärt worden war. Vor diesem Hintergrund sei ein AfD-Vertreter in den Aufsichtsgremien nicht hinnehmbar. In einer weiteren Abstimmung fand der schwäbische AfD-Abgeordnete Ulrich Singer keine Mehrheit für seine Wahl zu einem der Landtagsvizepräsidenten. Bei sieben Enthaltungen sprachen sich 23 Abgeordnete für Singer aus, 142 votierten gegen ihn. 2019 scheiterten für die AfD bereits der Abgeordnete Ulrich Henkel und der inzwischen aus Fraktion und Partei ausgetretene Raimund Swoboda.
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