Eine offensichtlich nicht ganz durchdachte Aktion hat ein 18-jähriger Amberger bei der Polizei durchgezogen und bekommt jetzt Ärger dafür. Wie es im Pressebericht heißt, war er am Dienstag, 24. September, um 13 Uhr zu einem polizeilichen Termin geladen. Den hielt der 18-Jährige ein und war den Angaben zufolge auch pünktlich. Das Problem: Er war mit einem Mofa gekommen, für das er keinen Führerschein hatte. Der 18-Jährige muss sich nun wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Und dazu kommt: Das Mofa haben die Beamten auch gleich noch sichergestellt.
Amberg
25.09.2024 - 13:27 Uhr
18-jähriger Amberger fährt ohne Führerschein zu Polizeitermin
von Wolfgang Ruppert
Kommentare
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Für ein Mofa braucht man doch keinen Führerschein (§5 FeV TBNR 205000)? Das würde doch heißen, dass keine Straftat sondern "nur" eine OWi vorliegt, die mit 20€ Regelsatz bewährt ist; eine Sicherstellung wäre doch nicht zulässig?! Oder war das Mofa "frisiert"?
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Guten Tag Joachim! Tatsächlich benötigt man zum Fahren eines Mofas eine sogenannte Prüfbescheinigung, welche umgangssprachlich "Mofa-Führerschein" genannt wird. Diese Prüfbescheinigung kann ab einem Alter von 15 Jahren abgelegt werden, hat man allerdings bereits einen Führerschein der Klasse B, muss diese Prüfbescheinigung nicht zusätzlich absolviert werden. Der junge Herr im Polizeibericht hatte anscheinend weder noch. Ich wünsche einen schönen Tag! /Nina
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Das ist korrekt. Allerdings ist das Fahren ohne Prüfbescheinigung keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Im Artikel ist allerdings von einer Straftat die Rede.
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