Amberg
25.09.2024 - 13:27 Uhr

18-jähriger Amberger fährt ohne Führerschein zu Polizeitermin

Mit einem Mofa ohne Führerschein zu einem Termin bei der Polizei: Damit hat ein 18-jähriger Amberger für Verwunderung bei den Beamten gesorgt. Das gab eine Anzeige. Auch sein Mofa ist erst mal weg.

Ein 18-Jähriger ist ohne Führerschein mit einem Mofa zu einem Termin bei der Polizei gefahren. Symbolbild: Petra Hartl
Ein 18-Jähriger ist ohne Führerschein mit einem Mofa zu einem Termin bei der Polizei gefahren.

Eine offensichtlich nicht ganz durchdachte Aktion hat ein 18-jähriger Amberger bei der Polizei durchgezogen und bekommt jetzt Ärger dafür. Wie es im Pressebericht heißt, war er am Dienstag, 24. September, um 13 Uhr zu einem polizeilichen Termin geladen. Den hielt der 18-Jährige ein und war den Angaben zufolge auch pünktlich. Das Problem: Er war mit einem Mofa gekommen, für das er keinen Führerschein hatte. Der 18-Jährige muss sich nun wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Und dazu kommt: Das Mofa haben die Beamten auch gleich noch sichergestellt.

 
Kommentare

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Joachim Ries

Für ein Mofa braucht man doch keinen Führerschein (§5 FeV TBNR 205000)? Das würde doch heißen, dass keine Straftat sondern "nur" eine OWi vorliegt, die mit 20€ Regelsatz bewährt ist; eine Sicherstellung wäre doch nicht zulässig?! Oder war das Mofa "frisiert"?

25.09.2024
Nina Haas

Guten Tag Joachim! Tatsächlich benötigt man zum Fahren eines Mofas eine sogenannte Prüfbescheinigung, welche umgangssprachlich "Mofa-Führerschein" genannt wird. Diese Prüfbescheinigung kann ab einem Alter von 15 Jahren abgelegt werden, hat man allerdings bereits einen Führerschein der Klasse B, muss diese Prüfbescheinigung nicht zusätzlich absolviert werden. Der junge Herr im Polizeibericht hatte anscheinend weder noch. Ich wünsche einen schönen Tag! /Nina

25.09.2024
Joachim Ries

Das ist korrekt. Allerdings ist das Fahren ohne Prüfbescheinigung keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Im Artikel ist allerdings von einer Straftat die Rede.

25.09.2024
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