Amberg
09.09.2021 - 15:54 Uhr

18 neue Corona-Fälle im Raum Amberg-Sulzbach

Die Zahl der Corona-Fälle im Raum Amberg-Sulzbach steigt weiter. 18 neue Fälle sind laut dem bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Donnerstag dazu gekommen.

Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin hält Coronavirus-Testproben in der Hand. Symbolbild: Peter Steffen/dpa
Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin hält Coronavirus-Testproben in der Hand.

Wegen technischer Probleme waren am Donnerstag auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts keine Coronazahlen abrufbar. Deshalb kommen die aktuellen Zahlen heute vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), das in seiner Statistik vom 9. September elf neue Corona-Fälle in der Stadt Amberg und sieben weitere im Landkreis Amberg-Sulzbach vermeldet (Quelle: bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit/LGL, Donnerstag, 9. September, 8 Uhr).

Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner) liegt am Donnerstag in der Stadt Amberg bei 97,99 (Vortag: 83,2). Im Landkreis liegt der neueste Inzidenzwert bei 34,95 (Vortag: 31,1).

Neuinfektionen

Am Donnerstag meldet das LGL erneut elf neue Infektionen mit dem Coronavirus in der Stadt Amberg. Sieben sind es im Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Gesamtzahl der Infizierten seit Beginn der Pandemie ist damit im Landkreis auf 4983 gestiegen, in Amberg sind es nun 1940.

Todesfälle

Die Statistik des LGL weist keine neuen Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 aus. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Amberg bisher 24 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (wie das in der Stadt Amberg der Fall ist) in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, draußen und drinnen.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

Oberpfalz25.05.2022
 
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