Zu Vorgeschichte: Im Februar 2017 hatte ein 25-jähriger Kümmersbrucker bei der Polizei ausgepackt. Er machte den Beamten gegenüber Angaben zur Betäubungsmittelszene in Amberg. Er nannte auch den Namen eines 27-Jährigen, bei dem er sich Methamphetamin besorgt hatte. Kurz darauf durchsuchte die Polizei die Wohnung des Beschuldigten und fand dort eine kleine Menge Crystal, ein Horn-Messer sowie 40 Schuss Munition.
Im Juni 2017 kam es dann zu einem folgenschweren Treffen, das nun Thema vor dem Amtsgericht war: Der Kümmersbrucker besuchte mit einem Freund ein Amberger Lokal. Dort lief ihm der Angeklagte über den Weg. "Als ich zum Rauchen vor die Kneipe gegangen bin, ist er direkt auf mich zugekommen. Er hatte eine Pistole auf mich gerichtet. In der anderen Hand hielt er ein Messer." Dann soll der 27-Jährige zu ihm gesagt haben: "Du erzählst bei Gericht keinen Scheiß. Du sagst gar nichts." Etwa fünf bis zehn Minuten soll der Vorfall damals gedauert haben. Ein Zeuge pfiff den 27-Jährigen jedoch zurück. Der Angeklagte sei an diesem Abend nicht nüchtern gewesen. "Er war aber auf 180", erinnert sich das Opfer heute vor dem Amtsgericht.
Eingeschüchtert von der Drohung verweigerte der Kümmersbrucker anschließend im Sommer die Aussage in dem Betäubungsmittelverfahren gegen den 27-Jährigen, der nun wieder bei der Mutter im Landkreis wohnt. Ein Polizist, der diesmal als Zeuge geladen war, holte den 25-Jährigen zur Aussage in der Verhandlung damals sogar vom Bahnhof ab, um ihn zu Gericht zu begleiten. "Er hatte Angst", erinnert er sich jetzt.
Dass er den Mann im Juni mit einer Pistole und einem Messer bedroht haben soll, bestritt der Angeklagte vor Richter Markus Sand. Zunächst. "Ich habe ihn lediglich am Kragen gepackt." Eine Pistole habe er nie besessen.
Bei dem Polizisten hinterließ der 27-Jährige aber einen anderen Eindruck: "Ich hatte das Gefühl, dass er sich ertappt fühlte. Er sagte: ,Warum wird so ein Act gemacht? Es war doch nur eine Spielzeugpistole'." Also drohte er doch mit einer Waffe? Das wollte Richter Sand genauer wissen und bohrte bei dem Angeklagten nach, ob nicht doch eine Pistole im Spiel gewesen sei.
Nach einer kurzen Verhandlungsunterbrechung ließ der Angeklagte schließlich durch seinen Verteidiger mitteilen: Der 27-Jährige könne auch wegen seines betrunkenen Zustands nicht ausschließen, dass bei dem Treffen nicht doch ein Messer und eine Spielzeugpistole im Spiel gewesen sein könnten. Die Munition in seiner Wohnung, die bei der Durchsuchung zum Vorschein kam, sei hingegen nur "aus Dekozwecken" in einer Plastikschatulle gelegen.
Wegen vollendeter Nötigung, "denn eingeschüchtert war der 25-Jährige allemal", sagte Richter Sand, verurteilte das Amtsgericht den Weigendorfer zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Einbezogen in das Strafmaß wurde die verhängte Geldstrafe aus dem Betäubungsmittelverfahren um das es eingangs gegangen ist. Zusätzlich muss der 27-Jährige, der derzeit arbeitslos ist, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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