Der Angeklagte hatte den Bus verpasst, er tauchte mit langer Verspätung am Amberger Landgericht auf. Erst dann konnte ein Prozess starten, der schon bei seiner Erstauflage heuer im Februar für Schlagzeilen gesorgt hatte. Es ging um über drei Dutzend Betrügereien, die am 26. November 2020 begonnen und am 4. Februar 2021 ihr Ende gefunden hatten. Der heute 39-Jährige war damals Mieter einer Wohnung im Westen Ambergs. "Ich hatte keine Arbeit, saß ohne Geld da", schilderte er jetzt der 3. Strafkammer des Landgerichts. Was dem gelernten Kaufmann dann einfiel, war eine fast schon rekordverdächtige Straftatenserie, für die sein Computer herhalten musste. Quasi rund um die Uhr saß er vor dem Bildschirm und schrieb sich, wenn man so will, in eine Art Bestell-Rausch.
Als der Kammervorsitzende Peter Hollweck jetzt die Liste der Betrügereien verlas, wurde deutlich, dass der Mann orderte, was ihm gerade in den Sinn kam: Textilien, Parfums, Schmuckstücke, Elektrogeräte. Jacken des FC Barcelona wurden ebenso auf den Weg nach Amberg gebracht wie Pudelmützen und zum Schluss sogar ein sperriger Kratzbaum für Katzen. Die Straftaten gingen nach einer ganz besonderen Methode vonstatten. Meist unter fingierten Auftraggeberadressen wurden die Waren für Leute geordert, die allesamt eines gemeinsam hatten: Sie wohnten im gleichen Straßenzug wie der Computerbetrüger. Manche von ihnen gab es, wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte und deren Praxen. Andere waren vom Namen her frei erfunden.
"Wie konnte das alles funktionieren?", fragte Richter Hollweck. Er hörte staunend, dass sich der 39-Jährige ("Ich hatte damals viel Zeit") oft Stunden auf die Straße stellte, das Eintreffen von Paketboten abwartete und ihnen wissen ließ: "Geben Sie her. Ich nehme das gleich mit rauf zum Nachbarn." Eine schier unglaubliche Dreistigkeit. Aber die Sendungsüberbringer waren, weil immer in Eile, dankbar dafür. Eher weniger klappte das in den Praxen ansässiger Mediziner. Allerdings erschien der Mann zumindest in einem Fall auch dort und wollte ein abgegebenes Paket für sich reklamieren.
Über drei Dutzend einzelne Delikte waren in der Anklage aufgelistet. Bei einigen elektronischen Geräten hatte der Beststeller Pech. Wegen des hohen Preises der Waren verweigerten die angeschriebenen Firmen eine Auslieferung. "Was haben Sie mit dem Zeug gemacht, das erbeutet wurde?", wollte der Kammervorsitzende wissen. Er hörte: "Zum halben Preis im Internet verkauft." Zusammengerechnet sprang dabei ein Betrag von knapp 3000 Euro heraus.
Das Schöffengericht hatte in erster Instanz eine Haftstrafe von zwei Jahren verhängt und dem geständigen Betrüger trotz der zur Tatzeit laufenden Bewährung eine weitere Bewährungschance gegeben. Damit war die Staatsanwaltschaft mit ihrem Antrag auf zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug zum Absitzen ins Leere gestoßen. Sie ging in Berufung.
Ersturteil geändert
Das Landgericht änderte jetzt das Ersturteil und stellte sich, wie Richter Hollweck in seiner Entscheidungsbegründung wissen ließ, auf den Standpunkt: "Wer so etwas unter laufender Bewährung macht, kann nicht auf weitere Nachsicht hoffen." Der 39-Jährige muss nun zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er hat dazu wohl auch noch eine bisher offene Haftstrafe von zehn Monaten zu verbüßen.
Im Berufungsverfahren hatte Staatsanwalt Frank Gaßmann zweieinhalb Jahre Haft verlangt. "Es kann bei einer Bewährungsstrafe bleiben", beschrieb Verteidiger Jörg Jendricke im Schlussvortrag seine Einschätzung. Dabei wies der Anwalt darauf hin, dass sein Mandant nun eine dauerhafte Arbeitsstelle gefunden habe. Doch die wird er nun wohl mit einer Zelle tauschen müssen.



















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