Amberg
21.09.2021 - 10:57 Uhr

3G-Regel ab Donnerstag, 23. September, auch in Amberg-Sulzbach

Da am dritten Tag in Folge die Inzidenz in Amberg-Sulzbach über 35 lag, gilt ab Donnerstag, 23. September, auch dort die 3G-Regel. In Amberg gab es einen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit Covid-19.

Eine Inzidenz, die an drei Tagen in Folge über dem Wert von 35 lag, hat nun Konsequenzen für Amberg-Sulzbach: Ab Donnerstag, 23. September, greift auch dort die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Symbolbild: Sven Hoppe/dpa
Eine Inzidenz, die an drei Tagen in Folge über dem Wert von 35 lag, hat nun Konsequenzen für Amberg-Sulzbach: Ab Donnerstag, 23. September, greift auch dort die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).

In der Region ist die Inzidenz weiter gestiegen: in Amberg von 102,3 auf 104,6, im Kreis von 42,7 auf 44,7. Und da im Landkreis die Inzidenz am dritten Tag in Folge über dem Wert von 35 lag, gilt auch dort ab Donnerstag, 23. September, die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Für Amberg vermeldete das Robert-Koch-Institut zudem am Dienstag einen weiteren Covid-19-Todesfall (Quelle: Robert-Koch-Institut, 21. September, 3.16 Uhr).

Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner) lag am Dienstag in Amberg bei 104,6 (Vortag: 102,3). Im Landkreis betrug dieser Wert 44,7 (Vortag 42,7).

Neuinfektionen

Insgesamt vier neue Corona-Fälle vermeldete das Robert-Koch-Institut (RKI) für die Region: drei Neuinfektionen im Landkreis, eine in der Stadt. Somit steigt auch die Gesamtzahl der Infizierten seit Pandemiebeginn: In Amberg liegt diese Zahl jetzt bei 2013, im Landkreis bei 5051.

Todesfälle

Das RKI vermeldete am Dienstag für Amberg einen neuen Todesfall in Zusammenhang mit Covid-19. Somit sind seit Pandemiebeginn an oder mit einer Corona-Infektion in Amberg bisher 27 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. In Amberg gilt dies schon länger, ab Donnerstag, 23. September, dann auch im Landkreis. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, sowohl draußen als auch drinnen.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

Oberpfalz25.05.2022
 
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